30.11.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
I. Der Landtag stellt fest: Die Corona-Lage in Bayern ist katastrophal: Die Intensivstationen sind voll, das Personal ist am Limit,
Operationen müssen verschoben werden, die Inzidenzen sind viel zu hoch und die neue Virusmutation Omicron ist schon in Bayern
angekommen. Jeder Tag, der jetzt noch abgewartet wird, zieht schreckliche Folgen nach sich.
II. Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Vermeidung weiterer Neuinfektionen und zur Abflachung
der Infektionszahlen folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Begründung:
Es muss dringend die Corona-Infektionskurve abgeflacht werden. Wenn die Regierung jetzt handelt, werden erst in vierzehn Tagen eine Änderung in der Infektionslage, in vier Wochen Veränderungen der Krankenhausauslastung und in sechs Wochen Veränderungen in der Sterberate sichtbar. Es darf nun keine Zeit mehr verloren werden und weitere Maßnahmen zur Eindämmung von Neuinfektionen mit Covid-19 müssen von der Söder-Regierung ergriffen werden.
Am 23.11.2021 hat die grüne Landtagsfraktion bei der Erwiderung auf die Regierungserklärung von Markus Söder deutlich gemacht: “Wir glauben, sie (die Maßnahmen) reichen nicht, um die Situation in den Krankenhäusern zu entspannen.” Dabei hat die grüne Landtagsfraktion zusätzliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in dieser Notlage ins Spiel gebracht. Leider sind weitere Einschränkungen nötig, das liegt u.a. auch daran, dass die Söder-Regierung nicht rechtzeitig die nötigen Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Bayern muss jetzt gemeinsam solidarisch wieder “runterfahren”, um die Krankenhäuser zu entlasten, Menschenleben zu retten und die vierte Welle in Bayern zu brechen. Dabei appellieren wir auch an alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns, freiwillig Kontakte zu vermeiden, auch mit zweifacher oder dreifacher Immunisierung gegen Covid-19. Soziale Kontakte werden weiterhin möglich sein, aber können mit Tests und unter freiem Himmel sicherer gestaltet werden.
11.11.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle bestehenden Vergütungsinstrumente für die Versorgung der erwachsenen Patient*innen mit Mukoviszidose überprüft werden und ggf. der § 116b SGB V verändert sowie Vergütung auf Basis des EBM neubewertet werden, um die medizinische Versorgung von erwachsenen Patient*innen mit Mukoviszidose im ambulanten und stationären Bereich dauerhaft sicherzustellen. Das Ziel ist, den Aufbau und den Betrieb von angemessen ausgestatteten Erwachsenen-Ambulanzen für die lebenslange Versorgung der Patient*innen in Bayern, aber auch in der Bundesrepublik, zu sichern.
Begründung:
Mukoviszidose ist keine reine Kindererkrankung mehr. Die Versorgungssituation für Mukoviszidose-Betroffene spitzt sich seit Jahren dramatisch zu. Es fehlt in vielen Kliniken an finanziellen Mitteln und geschultem Personal, um Patient*innen mit der Multiorgan-Erkrankung angemessen betreuen zu können. Unter großem persönlichem Einsatz versorgen immer weniger Fachkräfte eine wachsende Zahl von Patient*innen. Mukoviszidose-Ambulanzen sind überlastet. Ein Missverhältnis, das sich weiter verschärfen wird, denn die Lebenserwartung der Betroffenen steigt. Sie liegt inzwischen bei 53 Jahren. Eigentlich ein Grund zu großer Freude, denn noch vor einigen Jahren war die Mehrheit der verstorbenen Patient*innen noch nicht erwachsen.
Die Behandlung durch interdisziplinäre Teams in Spezial-Ambulanzen ist für die Betroffenen unverzichtbar, denn die Stoffwechselerkrankung schädigt neben der Lunge auch andere Organe wie Bauchspeicheldrüse und Leber. Und je älter die Betroffenen werden, desto mehr Folge- und Begleiterkrankungen treten bei vielen auf. So werden im Behandler-Team neben spezialisierten Ärzt*innen und Pflegekräften auch Ernährungstherapeut*innen, Physiotherapeut*innen und psychosoziale Fachkräfte mit ausgewiesener Erfahrung in der Versorgung von Patient*innen mit Mukoviszidose gebraucht. An dieser Notwendigkeit zur Behandlung durch interdisziplinäre Teams wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern, auch wenn neue Medikamente Verbesserungen bringen könnten.
Insbesondere in Bayern gibt es eine sehr angespannte Versorgungssituation. Circa von einem Jahr fand ein Rundtischgespräch unter Beteiligung von 30 Vertreter*innen der bayerischen Unikliniken, Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Wissenschaftsministeriums zur Mukoviszidose-Versorgung statt, mit dem Konsens, dass insbesondere die finanzielle Situation der Ambulanzen verbessert werden muss. Nichtsdestotrotz finden Patient*innen weiterhin kein Behandlungsteam, das sie versorgt. Alle Standorte stehen vor Versorgungsproblemen aufgrund nicht ausreichender Finanzierung.
Notwendig ist eine grundlegende Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie ihre Änderung, die eine adäquate Vergütung der medizinischen Versorgung erwachsener Mukoviszidose-Patient*innen sichert. Dies könnte über den Gemeinsamen Bundesausschuss z.B. in Form einer Ergänzung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen sowie über den Deutschen Bundestag in Form einer Ergänzung des SGB V erreicht werden.
11.11.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Johannes Becher, Cemal Bozoğlu, Dr. Markus Büchler, Kerstin Celina, Maximilian Deisenhofer, Anne Franke, Patrick Friedl, Barbara Fuchs, Christina Haubrich, Christian Hierneis, Paul Knoblach, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Susanne Kurz, Eva Lettenbauer, Hep Monatzeder, Dr. Martin Runge, Toni Schuberl, Anna Schwamberger, Ursula Sowa, Rosi Steinberger, Martin Stümpfig, Gabriele Triebel, Hans Urban, Dr. Sabine Weigand, Christian Zwanziger und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auch bei roter Krankenhausampel bei Freizeitangeboten für Jugendliche weiterhin die 3G-Regel gilt, sodass auch Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren mit den in der Schule durchgeführten Tests weiterhin niederschwellig an den Angeboten teilnehmen können. Weiterhin wird die Staatsregierung dazu aufgefordert, endlich eine passgenaue Impfkampagne für Jugendliche zu entwickeln, um die derzeitige Impfquote von gerade einmal ca. 40 Prozent in dieser Altersgruppe zügig zu erhöhen.
Die Staatsregierung wird darüber hinaus aufgefordert, die Schulen auch bei momentan steigendem Infektionsgeschehen bei Kindern und Jugendlichen mit größtmöglicher Sicherheit offenzuhalten und PCR-Pooltestungen über den Winter auf alle Schularten auszuweiten, sodass mindestens Schülerinnen und Schüler einschließlich der siebten Klasse, am besten aber alle Jahrgangsstufen sowie das Schulpersonal, regelmäßig getestet werden. Auch geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler und das Personal sollen die Möglichkeit haben, sich regelmäßig testen zu lassen. Sobald die PCR-Pooltests auf alle Jahrgangsstufen ausgeweitet wurden, gilt bei Freizeitangeboten für Schülerinnen und Schüler die 3G plus-Regel.
Begründung:
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich dafür ausgesprochen, dass ungeimpfte Kinder nicht von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen. Darum müssen die Freizeitangebote für Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Krankenhausampel vorerst weiterhin unter 3G-Regeln angeboten werden. Nachdem die Schülerinnen und Schüler engmaschig und häufig in den Schulen getestet werden, ist das zu verantworten. Werden alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen mit PCR-Tests getestet, wird auch der Freizeitbereich nochmal um einiges sicherer. Eine 2G-Regel, wie sie derzeit bei einer roten Krankenhausampel für den Freizeitbereich ab 01.01.2022 geplant ist, käme einem Freizeitlockdown für viele Schülerinnen und Schüler gleich. Doch Jugendliche dürfen nicht schon wieder die Leidtragenden der Pandemie sein. Gerade Freizeitsportangebote sind als Ausgleich zur Schule und für die psychische und physische Gesundheit der Jugendlichen sehr wichtig. Wenn es die Pandemielage erzwingt, müssen andere gesellschaftliche Bereiche für Erwachsene zuerst eingeschränkt werden.
Seit der Impfempfehlung für Jugendliche ab zwölf Jahren durch die STIKO sind noch keine drei Monate vergangen, die Impfquote in dieser Altersgruppe beträgt in Bayern gerade einmal rund 40 Prozent. Statt Druck brauchen wir jetzt eine durchdachte Impfkampagne, um die Impfquote auch bei Kindern und Jugendlichen zu erhöhen. In Frankreich beträgt die Impfquote in der Altersgruppe der Jugendlichen dank einer guten Impfkampagne beispielsweise schon über 70 Prozent. Die Ausweitung der PCR-Pooltestungen auch auf ältere Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal würde auch den Schulbetrieb sicherer machen und mithelfen, weiterhin den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten
04.11.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Impfzentren wieder so zu reaktivieren, damit die Booster-Impfung der über 60-jährigen und anderen Gruppen gemäß der STIKO-Empfehlung deutlich beschleunigt wird. Zu diesem Zweck ist die Staatsregierung aufgefordert auch dafür entsprechend zu sorgen, dass alle über 60-Jährigen angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie ihre Impfung nach sechs Monaten erfrischen können bzw. sollen.
Begründung:
Die derzeitigen Daten, unter anderem aus Israel, zeigen, dass nach einer Auffrischung der Impfung Menschen besser geschützt als nach der Grundimmunisierung sind. Derzeit empfiehlt die STIKO allen Menschen ab 70 Jahren und Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung sowie einigen weiteren Gruppen (Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, Pflegepersonal und medizinisches Personal mit direktem Kontakt zu Patient*innen, Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson oder komplette Impfserie von AstraZeneca bekommen haben, Personen, die nach einer Corona-Infektion eine Dosis von einem Vektorimpfstoff bekommen haben, Personen mit Immunschwäche oder Immunsupression, enge Kontaktpersonen von Personen mit schwerer Immunschwäche) eine Booster-Impfung, wenn die letzte Dosis mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. In nächsten Wochen wird die STIKO auch entscheiden, ob sie eine dritte Corona-Impfung für weitere Gruppen empfehlen wird.
Angesichts der derzeitigen sich rasch verschlechternden Situation in den bayerischen Kliniken und dem rapiden Anstieg der Neuinfektionen im Freistaat Bayern muss es die absolut höchste Priorität sein, die Imfquote in Bayern zu erhöhen. Dazu gehört auch, dass den besonders gefährdeten Personengruppen, schnellstmöglich eine Auffrischung der Corona-Impfung angeboten wird. Dies kann nur dann schnell gelingen, wenn die Impfzentren wieder ihre Schlüsselrolle schnell übernehmen. Das derzeitige Tempo bei den Erst- und Zweitimpfungen und beim Boostern in den Arztpraxen reicht leider nicht aus. In Bayern gibt es nach wie vor 81 Impfzentren, derzeit auf reduzierter Basis. Diese schnell - noch im November 2021 hochzufahren, ist zwar eine Herausforderung, aber jetzt dringend nötig.
27.10.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, angesichts der immer weiter steigenden Neuinfektionenzahlen in der Bevölkerung in Bayern sowie der wieder drohenden Überlastung der Kliniken in ganz Bayern wieder kostenlos für alle Personen PoC-Antigen-Schnelltets anzubieten, damit dem Risiko eines sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Herbst und Winter effektiv entgegengewirkt werden kann.
Begründung:
Seit dem 11.10.2021 ist die Neufassung der Testverordnung auf der Bundesebene in Kraft getreten, wodurch die kostenlose Bürgertestung (PoC-Antigen-Tests) bis auf definierte Ausnahmen nicht mehr angeboten wird.
Mit einem Antigen-Test können Infizierte schnell erkannt werden, diese Testung stellt einen sinnvollen Baustein im Kampf gegen der Pandemie dar. Bayern hat aktuell eine der höchsten Inzidenzen und steuert in die vierte Welle hinein. Deshalb gilt: Je mehr Menschen getestet werden, desto besser. Denn je umfangreicher die Informationen über die Verbreitung der Krankheit, desto gezielter kann sie bekämpft werden. Die Bevölkerung ist noch weit von einer Herdenimmunität entfernt.
Die Kostenpflichtigkeit der Tests hat in letzten Wochen gezeigt, dass sich weniger Menschen testen lassen. Weniger Tests aber heißt: weniger Informationen über die Ausbreitung der Krankheit, weniger Möglichkeiten, Informationsketten zu unterbrechen. Das zu riskieren, ist in einer Zeit enorm steigender Inzidenzen fahrlässig. Bedacht werden muss ebenfalls die Möglichkeit, dass auch vollständig Geimpfte sich infizieren und ansteckend sein können. Wenn auf der Bundesebene keine Lösung zu erneuten Kostenübernahme erzielt werden sollte, sollte der Freistaat die Kosten für diese Tests übernehmen.
14.10.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten, welche Coronavirus-Maßnahmen (bei welchen möglichen Konstellationen) ergriffen werden, wenn die Krankenhausampel die Stufe Rot bzw. Gelb erreicht und wie ist die Überlastung der Kinderstationen bzw. Kinderintensivstationen im Freistaat Bayern berücksichtigt und welche Maßnahmen in diesem Fall ergriffen werden.
Begründung:
Die Inzidenzzahlen sind nicht länger allein entscheidend für die Coronavirus-Maßnahmen in Bayern. Angesichts der steigenden Impfzahlen hat sich die Aussagekraft der Sieben-Tages-Inzidenz aufgeweicht. Es kommt auf die Auslastung der Krankenhäuser an. Hierfür ist die Ampel ein wichtiges Instrument. Die Krankenhausampel macht die Auslastung der bayerischen Kliniken mit Corona-Patientinnen und Corona-Patienten zum zentralen Maßstab für Coronavirus-Einschränkungen.
Die Ampel wird auf Gelb gestellt, wenn bayernweit binnen sieben Tagen mehr als 1.200 Patientinnen und Patienten wegen einer Corona-Erkrankung neu in Kliniken aufgenommen werden müssen. Danach sollten unter anderem folgende Konsequenzen eintreten: Statt der einfachen medizinischen Masken müssen die Menschen etwa wieder FFP2-Masken tragen. Der Mindeststandard für Coronatests wird auf PCR-Tests angehoben. Außerdem werden neue Personenobergrenzen sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen eingeführt. Mehr ist nicht bekannt.
Auf Rot schaltet die Ampel, wenn mehr als 600 Corona-Patientinnen und Corona-Patienten auf Intensivstationen in Bayern behandelt werden. Bislang ist unklar, welche Anti-Corona-Maßnahmen dann gelten sollen, sowie wie die Staatsregierung reagieren wird, wenn überwiegend Kinderintensivstationen überlastet werden.
Die Konsequenzen der roten Stufe sind also weitgehend unklar, die Vorgehensweise der Staatsregierung, wenn dies auftritt, nicht vorhersehbar. Hier ist eine gute Vorbereitung sowie Transparenz gefragt. Nur wenn die Politik Menschen mitnimmt, klare Kommunikation verfolgt und einschränkende Coronavirus-Maßnahmen begründet, kann sie auf die Unterstützung der Menschen weiter zählen. Einen Plan mit mehreren Konstellationen rechtzeitig vorzubereiten, um schnell, überlegt und erfolgreich zu handeln, ist das Mindeste, was für den kommenden Herbst und Winter 2021 erarbeitet und offengelegt werden sollte.
01.09.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Gabriele Triebel und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen sicheren Präsenzbetrieb aller Bildungseinrichtungen im neuen Kita- und Schuljahr zu gewährleisten. Dafür sind folgende Maßnahmen sofort umzusetzen:
Begründung:
Höchste Priorität muss darauf liegen, den Präsenzbetrieb in allen Bildungseinrichtungen: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulen, außerschulische Bildungs-, Jugend- und Freizeiteinrichtungen zu gewährleisten. Zentrale Aufgabe von Politik ist es, das soziale Miteinander von Kindern und Jugendlichen dauerhaft und sicher zu ermöglichen. In einigen anderen Bundesländern, in denen die Schule bereits wieder angefangen hat, werden zum Teil deutlich höhere Inzidenzen bei den Schüler*innen als in der Gesamtbevölkerung verzeichnet und bereits jetzt werden Kinder und Eltern durch Quarantänemaßnahmen belastet. Bayern sollte aus diesen Erfahrungen lernen und jetzt alle denkbaren Maßnahmen ergreifen, um Ansteckungen in dieser Altersgruppe möglichst gering zu halten. Vor allem der flächendeckende Einsatz von PCR-Pooltests, die zuverlässiger, leichter anzuwenden und preisgünstiger sind, sowie die umgehende Einrichtung von geeigneten Luftfilteranlagen in Bildungseinrichtungen sind essenziell. Seit vielen Monaten werden diese beiden Maßnahmen sowie ein umfassendes Konzept für sicheren Präsenzunterricht von vielen Expert*innen sowie Verbänden gefordert. Es ist unabdingbar, diese vorbereitenden Maßnahmen jetzt umzusetzen, bevor das neue Schuljahr 2021/22 beginnt.
15.06.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, jetzt für den Herbst 2021 vorzusorgen, um eventuelle vierte Coronavirus-Welle zu vermeiden. Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Begründung:
Angesichts der sich immer rascher ausbreitenden Delta-Variante ist es nötig, dass sich der Freistaat Bayern bereits im Sommer 2021 auf möglicherweise steigende Corona-Infektionszahlen im Herbst gut vorbereitet. Die Delta-Variante stellt bereits jetzt in Deutschland die dominierende Variante dar. Es ist bekannt, dass diese um ein Vielfaches ansteckender ist, als frühere Mutationen und auch die Ursprungsvirusvariante. Zu erwarten sind auch weitere Virusmutationen mit noch unbekannten Eigenschaften. Jetzt ist es deshalb nötig, für den Herbst 2021 vorzusorgen und alle nötigen vorbereitenden Maßnahmen zu treffen, um eine vierte Coronavirus-Welle und erneute Einschränkungen, die den Schulbetrieb, Kultur oder die Wirtschaft wieder hart treffen würden, zu verhindern.
Das Coronavirus ist nicht verschwunden, und die Auswirkungen weiterer Virusmutationen sind schwer abzuschätzen, trotz erheblichen Impffortschritts. Es braucht Teststationen an den Grenzen, verpflichtende Tests für alle Menschen, die aus dem Sommerurlaub zurückkommen, und doppelte Tests für Menschen, die aus Risikogebieten zurückkommen. Der Fokus muss den Kindern gewidmet werden, die auch im Herbst überwiegend nicht geimpft sein werden. Es sollen deshalb gezielte Test- und Schutzmaßnahmen in Bildungseinrichtungen und in der Jugendarbeit eingesetzt werden, die den Präsenzbetrieb sichern sollen. Dazu gehören auch Lüftungsanlagen, wo sie Sinn machen, und pädagogische Konzepte für die Arbeit im Freien, Bewegungs- und Erlebnisangebote, auch für die Ferienzeiten, sowie gezielte Maßnahmen zur Stärkung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens.
Die Impfkampagne muss gezielt Menschen adressieren, die bisher unschlüssig waren oder ihre Termine für die Zweitimpfung haben verstreichen lassen. Nötig ist ein entschlossenes Vorantreiben sowie auch Steuerung der Impfkampagne. Dies heißt auch mehr Aufklärung über die Impfstoffe, mehrsprachig und barrierefrei, Einsatz von Multiplikatoren, um offene Fragen in diversen Kulturkreisen aufzuklären, niedrigschwellige Impfangebote und Einsatz von Infobussen und Impfbussen, wo die Impfquote niedrig ist.
Das Ziel muss sein, dass möglichst viele Menschen vor dem Herbst eine Zweitimpfung bekommen haben und dass gute Konzepte vorliegen, deren Umsetzung auch bei steigenden Infektionszahlen ermöglicht, mit dem Virus zu leben. Helfen dabei können unsere eigene best-practice-Erfahrungen aus der Pandemie sowie auch aus den USA, Großbritannien oder etwa Israel, wo die Lage sorgfältig zu beobachten ist.
15.06.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die abstrakte Bedrohung der Pandemie sowie die massive Einschränkung der gewohnten Kontaktmöglichkeiten in Schule, Freizeit und Familienleben bedeutet eine immense psychische Last für viele Kinder und Jugendliche mit potenziell langfristigen und gravierenden Auswirkungen. Kinder, Jugendliche und Familien brauchen daher jetzt breite Unterstützungsmaßnahmen:
Begründung:
Laut aktuellem Barmer Arztreport stieg die Anzahl von Akutbehandlungen und Anträgen für den Beginn oder die Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2020 um 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Erkenntnisse rufen zu dringendem Handeln auf. Soziale Kontakte sind die Grundlage für die Entwicklung von Teamgeist oder den Umgang mit Konflikten. Durch die notwendige massive Reduzierung von Kontakten, sind gewohnte Lebensräume bei Kindern und Jugendlichen weggebrochen.
Jugendliche äußern vermehrt Zukunftsängste. Die Kinder, die schon vor der Corona Pandemie besonders einsam, ängstlich und traurig waren, sind jetzt noch einsamer, ängstlicher und trauriger: Sicherheit, Halt und Austausch fehlen, Depressionen und psychische Belastungen steigen. Insbesondere Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und/oder bildungsfernen Familien, sowie die Kinder und Jugendlichen, die einen höheren Förderbedarf haben, in denen gewohnte Strukturen deutlich beeinträchtigt wurden, und/oder deren Eltern selbst durch die Corona-Krise sehr belastet wurden, benötigen dringend Unterstützung.
Die Pandemie führt nicht bei jedem Kind zu einer Verschlechterung der seelischen Gesundheit. Ein Teil der Kinder und Jugendlichen reagiert zwar mit hoher Resilienz auf die Krise, aber nach Untersuchungen ist die Belastungssituation für viele Kinder und Jugendlichen sehr hoch: sieben von zehn Befragten empfinden ihre Lebensqualität als gemindert, ein Ergebnis der sog. COPSY Studie. Entsprechend hoch ist der Bedarf an psychotherapeutischer Beratung und Behandlung. Unlängst hat die Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) gezeigt, dass fast jedes dritte Kind im Alter zwischen 7 und 17 Jahren etwa ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie psychische Auffälligkeiten zeigt, allen voran psychosomatische Beschwerden wie Gereiztheit, Einschlafprobleme oder Kopf- und Bauchschmerzen. Auch das Thema Sucht spielt in der Pandemie nicht nur bei Erwachsenen eine große Rolle. Laut einer Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse trinkt jeder achte 16-29-Jährige seit der Pandemie mehr Alkohol und jeder dritte jüngere Raucher gibt an, seit Corona auch häufiger zur Zigarette zu greifen.
Es ist dringend an der Zeit entschiedene Schritte zu tun, um das seelische Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen wieder zu stärken!
10.06.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein bayerisches Impfdashboard - analog zu dem auf Bundesebene - auf den Webseiten des StMGP unverzüglich einzurichten und zu veröffentlichen, um lokale und regionale Daten (nach Landkreisen und Kommunen) zum tagesaktuellem Impfstatus bzw. Impffortschritt innerhalb von Bayern aus Transparenz- und Steuerungsgründen zugänglich zu machen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich für eine praktikable und möglichst unbürokratische Lösung einzusetzen, um das Problem der unterschiedlichen Meldepflichten bei Impfzentren und Arztpraxen zu lösen, und somit auch schnell Impffortschritt-Daten von impfenden Arztpraxen zu erhalten.
Begründung:
Wie viele Impfungen gegen das Coronavirus sind in welchen bayerischen Kommunen oder Landkreisen bereits erfolgt? Wo wurden bereits welche Prioritätsgruppen geimpft? Und wie hoch ist die Impfquote innerhalb der verschiedenen Prioritätsgruppen? In welchen Regionen werden gerade welche Gruppen geimpft? Wie viele Menschen haben in welcher Kommune und in welchem Bezirk bereits eine Erst- und wie viele eine Zweit-Impfung erhalten? Antworten auf diese Fragen fehlen, ein regionaler Überblick innerhalb des Freistaats gibt es bisher nicht bzw. wird nicht veröffentlicht. Nur das Impf-Dashboard des Bundes bietet einen Überblick darüber, wo der Freistaat Bayern im Vergleich zu anderen Ländern steht. Das Impf-Dashboard des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen breiten Überblick über den Fortschritt bei den Covid-19-Impfungen in Deutschland. Unter www.impfdashboard.de können sich Bürger*innen über die tägliche Zahl an Impfungen sowie den Fortschritt bei den einzelnen Zielgruppen informieren. Ziel des Antrags ist es, analog dazu auch im Freistaat Bayern regionale und lokale Daten zu veröffentlichen und so jedem einen Überblick über die bereits erreichten sowie die bevorstehenden "Meilensteine" zu ermöglichen.
Aber auch aus Transparenz- und Steuerungsgründen wird mit der fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung unabdingbar und wichtig, mit diesen Daten arbeiten zu können, um Impfskeptiker*innen sowie auch die Menschen zu erreichen, die bisher aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zur Impfung gegen das Coronavirus und/oder objektiven Informationen diesbezüglich hatten. Mit diesen lokalen Daten könnte man erkennen, wo genau genügend Menschen geimpft sind und wo nicht. Dort, wo die Impfquote nicht hoch genug ist, drohen im Herbst Ausbrüche und lokale Wellen. Hier sollte man schnell gezielte Impfangebote schaffen.
Aus diesen Gründen sind Zahlen zum Impffortschritt auf lokaler Ebene, um Impflücken zu erkennen, wichtig und es lohnt sich in diesem Zusammenhang auch das Problem der unterschiedlichen Meldepflichten bei Impfzentren und Arztpraxen zu lösen. Letztere übermitteln ihre Daten nicht täglich, sondern erst mit der Quartalsabrechnung, an die Kassenärztliche Vereinigung. Hier muss eine praktikable Lösung schnell gefunden werden, um die nötigen Daten schneller zu erhalten.
31.05.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gabriele Triebel, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausbau von Pooltestungen und entsprechende Laborkapazitäten in ganz Bayern auszubauen, damit diese einsatzbereit sind, sobald eine Zulassung vorliegt. Vor allem in Kitas und Schulen könnten Gurgeltests, die einfacher durchzuführen und im Ergebnis sehr zuverlässig sind, einen wichtigen Beitrag leisten, um sicheres Lernen in Präsenz zu ermöglichen. Noch in diesem Schuljahr sollten möglichst viele Schulen und Kitas diese kindgerechte, effektive Art von Corona-Tests nutzen können.
Nachdem Nordrhein-Westfalen am 10. Mai Lollitests für alle Grund- und Förderschulen eingeführt hat, wird die Staatsregierung aufgefordert, diese nun auch an Schulen in Bayern einzusetzen. Sobald ausreichend Daten zu Lollitests des „SCHOCO-Projekts“, an dem auch Freiburger Schulen beteiligt sind, vorhanden sind, sollten diese zügig ausgewertet werden.
Bei Gurgel- und Lollitests ist dafür zu sorgen, dass die Tests zeitnah von den Schulen an die Labore befördert werden. Der Aufwand für die Schulen sollte dabei minimal sein.
Begründung:
Gurgel- und Lollitests können eine Infektion frühzeitiger erkennen als Antigen-Schnelltests. Dadurch könnten infizierte Kinder und Jugendliche früher aus der Schule oder Kita gezogen werden, was
das Ansteckungsrisiko reduzieren könnte. Bis ein Impfstoff für Kinder zugelassen wird, sind sie in Schulen und Kitas einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als viele Erwachsene. Die einfach
anwendbaren und präziseren PCR-Pooltests können dabei einen Beitrag zur Senkung dieses Risikos leisten.
Während Bayern Pooltestungen noch in Pilotprojekten im Kleinen benutzt, werden diese in Österreich bereits erfolgreich in großem Stil eingesetzt. Mit der Kampagne „Alles gurgelt“ werden diese Gurgeltests inzwischen nicht nur in Schulen eingesetzt, sondern auch allen Anwohner*innen Wiens ein Mal in der Woche kostenlos zum Abholen in Drogeriemärkten angeboten.
In Bayern müssen Schulen für die Gurgeltests derzeit Ausnahmegenehmigungen der Kreisverwaltungsbehörden und der Bezirksregierungen bekommen, was einen bürokratischen Mehraufwand verglichen mit den Antigen-Tests bedeutet. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für einen unbürokratischen, flächendeckenden Einsatz dieser Tests vorzubereiten, damit dieser sofort beginnen kann, wenn die Zulassung vorliegt.
Lollitests sind ebenfalls PCR-Tests und leicht anwendbar. Wie bei den Gurgeltests wird auch hier eine Pooltestung durchgeführt, auf die bei einem positiven Ergebnis Einzeltests folgen. In NRW werden Kinder an allen Grund- und Förderschulen damit zweimal die Woche.
20.05.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gabriele Triebel, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Ausbau von Pooltestungen und entsprechende Laborkapazitäten in ganz Bayern auszubauen, damit diese einsatzbereit sind, sobald eine Zulassung vorliegt. Vor allem in Kitas und Schulen könnten Gurgeltests, die einfacher durchzuführen und im Ergebnis sehr zuverlässig sind, einen wichtigen Beitrag leisten, um sicheres Lernen in Präsenz zu ermöglichen. Noch in diesem Schuljahr sollten möglichst viele Schulen und Kitas diese kindgerechte, effektive Art von Corona-Tests nutzen können.
Nachdem Nordrhein-Westfalen am 10. Mai Lollitests für alle Grund- und Förderschulen eingeführt hat, wird die Staatsregierung aufgefordert, diese nun auch an Schulen in Bayern einzusetzen. Sobald ausreichend Daten zu Lollitests des „SCHOCO-Projekts“, an dem auch Freiburger Schulen beteiligt sind, vorhanden sind, sollten diese zügig ausgewertet werden.
Bei Gurgel- und Lollitests ist dafür zu sorgen, dass die Tests zeitnah von den Schulen an die Labore befördert werden. Der Aufwand für die Schulen sollte dabei minimal sein.
Begründung:
Gurgel- und Lollitests können eine Infektion frühzeitiger erkennen als Antigen-Schnelltests. Dadurch könnten infizierte Kinder und Jugendliche früher aus der Schule oder Kita gezogen werden, was das Ansteckungsrisiko reduzieren könnte. Bis ein Impfstoff für Kinder zugelassen wird, sind sie in Schulen und Kitas einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als viele Erwachsene. Die einfach anwendbaren und präziseren PCR-Pooltests können dabei einen Beitrag zur Senkung dieses Risikos leisten.
Während Bayern Pooltestungen noch in Pilotprojekten im Kleinen benutzt, werden diese in Österreich bereits erfolgreich in großem Stil eingesetzt. Mit der Kampagne „Alles gurgelt“ werden diese Gurgeltests inzwischen nicht nur in Schulen eingesetzt, sondern auch allen Anwohner*innen Wiens ein Mal in der Woche kostenlos zum Abholen in Drogeriemärkten angeboten.
In Bayern müssen Schulen für die Gurgeltests derzeit Ausnahmegenehmigungen der Kreisverwaltungsbehörden und der Bezirksregierungen bekommen, was einen bürokratischen Mehraufwand verglichen mit den Antigen-Tests bedeutet. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen für einen unbürokratischen, flächendeckenden Einsatz dieser Tests vorzubereiten, damit dieser sofort beginnen kann, wenn die Zulassung vorliegt.
Lollitests sind ebenfalls PCR-Tests und leicht anwendbar. Wie bei den Gurgeltests wird auch hier eine Pooltestung durchgeführt, auf die bei einem positiven Ergebnis Einzeltests folgen. In NRW werden Kinder an allen Grund- und Förderschulen damit zweimal die Woche.
20.05.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht, Gisela Sengl, Florian Siekmann, Eva Lettenbauer, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Flächendeckende, unkomplizierte Testmöglichkeiten, fortschreitende Immunisierung der besonders vulnerablen Erwachsenen sowie weiterer Bevölkerungsgruppen, die sinkenden Fallzahlen und die wärmere Witterung müssen jetzt genutzt werden, um Kindern und Jugendlichen sichere und verlässliche Begegnungsräume zu ermöglichen. Denn Wohlergehen, Erholung, soziale Interaktion, Bildung und Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen haben höchste Priorität und wurden zu lange hintenangestellt.
Mit entsprechenden Test- und Hygienekonzepten sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Begründung:
Die gravierenden psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie sowie der Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung gerade auch für Kinder und Jugendliche zwingen uns zum schnellen und weitsichtigen Handeln. Kindern und Jugendlichen muss in der laufenden Öffnungs- und Lockerungsdebatte oberste Priorität eingeräumt werden. Wir fordern wieder verlässliche Präsenzangebote für alle Kinder und Jugendlichen in Bayern. Sollte sich das Infektionsgeschehen lokal extrem verschärfen, so müssen alle anderen Bereiche die Last von Einschränkungen und Schließungen tragen, bevor Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit und Bildung (wieder) eingeschränkt werden.
Quellen:
Journal of Health Monitoring | 4/2020 | Psychische Auswirkungen COVID-19-Pandemie (rki.de)
Kinder und Jugendliche in der Corona-Krise: Kinderärzte schlagen Alarm - „Triage in Psychiatrien“ - Panorama - Stuttgarter Nachrichten (stuttgarter-nachrichten.de)
Psychische Gesundheit und Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen während der COVID-19-Pandemie – Ergebnisse der COPSY-Studie (aerzteblatt.de)
Zu Impfkapazitäten ausbauen:
Die Lieferung von Impfdosen wird in den kommenden Wochen und Monaten deutlich ansteigen. Es ist wichtig, jetzt die Weichen zu stellen, um die Impfkapazitäten in Bayern schnell hochfahren zu können. Nur so können die Impfdosen auch tatsächlich in großer Menge und schnellem Tempo an die bayerische Bevölkerung verimpft werden, sobald sie ankommen. Wir halten die Schließung von Impfzentren zu dem Zeitpunkt, wo eine Vielzahl an Menschen geimpft werden können, nicht für sinnvoll. Im Gegenteil müssen möglichst viele Wege zur Impfung ermöglicht werden, wenn die Priorisierung aufgehoben werden kann. Die Kapazitäten von Hausärzt*innen, Impfzentren, Betriebsärzt*innen und – wenn ein Impfstoff für Kinder zugelassen worden ist – Kinderärzt*innen werden gebraucht werden, um die größeren Impfstoffmengen möglichst schnell verimpfen zu können. Je mehr Menschen wir möglichst schnell impfen können, desto mehr Menschen können bald wieder ein Stück Normalität zurückbekommen.
05.05.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Der Landtag wolle beschließen:
Die Corona-Schutzimpfungen folgen in Deutschland und so auch in Bayern einer Priorisierung – sie ist notwendig, solange der Impfstoff knapp ist und dient dazu, die Verteilung zugunsten der vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft zu organisieren und diese vor einem schweren Krankheitsverlauf und unser Gesundheitssystem vor einer Überbelastung zu schützen. Die Impfpriorisierung wurde auf Vorschlag der Ständigen Impfkommission in eine Bundesverordnung übersetzt und beinhaltet drei Kategorien (höchste, hohe und erhöhte Priorität). Zu diesen Prioritätsgruppen gehören beispielsweise ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen oder Personen, die aufgrund ihrer Wohnsituation (z.B. Geflüchtete und Obdachlose in Unterkünften) oder ihrem Beruf (z.B. Lehrer*innen, Erzieher*innen, Polizist*innen, Busfahrer*innen, Supermarktverkäufer*innen) einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Es ist Aufgabe der Staatsregierung sicherzustellen, dass diese Gruppen schnellstmöglich ein Impfangebot erhalten.
Auslaufen der Impfreihenfolge gut steuern, Schwerpunktimpfungen aufsetzen
Eine Auflösung der Impfpriorisierung ist dann geboten, wenn sichergestellt ist, dass genügend Impfstoff vorhanden ist. Eine Auflösung der Impfpriorisierung bei nach wie vor knappen Ressourcen sorgt lediglich dafür, dass sich viel mehr Menschen um dieselbe Anzahl an Impfterminen bemühen. Das produziert Frust und Ungerechtigkeiten – z.B. wenn sich dadurch die Stärkeren in der Gesellschaft bei Bemühungen um einen Impftermin durchsetzen und benachteiligte Menschen (z.B. aufgrund von Sprachbarrieren, Informationslücken, Zeitmangel) abgehängt werden.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird dies im Juni der Fall sein. Es ist nicht plausibel, warum die Impfreihenfolge in Bayern früher – wie von der Staatsregierung angekündigt bereits im Mai – aufgelöst werden kann. Die Verteilung der Impfstoffe nach Bayern erfolgt nach wie vor über den Bund. Wir fordern, die Auflösung bundeseinheitlich im Juni anzusetzen und bis dahin das Auslaufen der Impfreihenfolge durch gezielte Maßnahmen in Bayern bestmöglich zu steuern. Außerdem müssen die Impfkapazitäten umgehend ausgebaut werden, um mit den steigenden Lieferungen an Impfdosen Schritt halten zu können.
Die Staatsregierung wird vor diesem Hintergrund aufgefordert:
Impfkapazitäten ausbauen, mit steigenden Lieferungen Schritt halten
Die Staatsregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Begründung:
In den vergangenen Wochen hat der Impffortschritt deutlich an Fahrt aufgenommen. Am 3. Mai 2021 wurden in Deutschland 424.777 Impfdosen verabreicht. Damit sind nun 6.771.476 Personen (8,1% der Gesamtbevölkerung) vollständig geimpft. Insgesamt haben 23.852.426 Personen mindestens eine Impfdosis erhalten. In Bayern haben 29,2% vom Bevölkerungsanteil mindestens eine Erstimpfung erhalten. (Stand 04.05. 12:00 Uhr). Da in vielen Regionen bereits die Prioritätsgruppe 3 geimpft wird und größere Liefermengen von Impfstoffen in Aussicht stehen, ist die Aufhebung der Priorisierung in Sichtweite. Eine Auflösung der Impfpriorisierung ist dann geboten, wenn sichergestellt ist, dass genügend Impfstoff vorhanden ist. Es ist nicht plausibel, warum die Impfreihenfolge in Bayern früher – wie von der Staatsregierung angekündigt bereits im Mai – aufgelöst werden kann. Wir fordern, die Auflösung bundeseinheitlich im Juni anzusetzen und bis dahin das Auslaufen der Impfreihenfolge durch gezielte Maßnahmen in Bayern bestmöglich zu steuern.
Zu Auslaufen der Impfpriorisierung steuern, Schwerpunktimpfungen aufsetzen:
Gleichzeitig sind die Inzidenzwerte in Bayern immer noch hoch. Stand 03.05.2021 waren 4,57% der bayerischen Bevölkerung infiziert. Dabei gibt es aus der Wissenschaft deutliche Hinweise auf ein höheres Infektionsrisiko in sozio-ökonomisch schwächer gestellten Bevölkerungsgruppen, die beengter wohnen und öfter Tätigkeiten ausüben, die eine Präsenz am Arbeitsplatz und direkten Kontakt erfordern. Auch Sprachbarrieren können es vor allem Menschen mit Migrationshintergrund erschweren, die gerade geltenden Regeln genau zu verfolgen und verlässliche Information über den Impfprozess zu erlangen. Um diese Menschen zu schützen und das Infektionsrisiko in ihrem Umfeld zu reduzieren, ist eine mehrsprachige, breit gefächerte, barrierefreie Aufklärungskampagne notwendig. Auch eine verbesserte Datenerfassung über diese sozio-ökonomischen Risikofaktoren ist überfällig.
Gezielte Aufklärungskampagnen sind auch da notwendig, wo Menschen ihren eigenen Nutzen einer Impfung eventuell als niedrig einschätzen. Dies betrifft jüngere Menschen, die seltener von schweren Covid-19-Krankheitsverläufen betroffen sind, aber auch Erstgeimpfte, von denen laut Medienberichten einige ihren zweiten Impftermin nicht wahrnehmen und damit nicht den vollständigen Impfschutz erhalten. Die Aufhebung von vielen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und Quarantänepflichten für nachweislich vollständig Geimpfte, kann hier ein Anreiz sein, um die zweite Impfung wahrzunehmen.
Zu Impfkapazitäten ausbauen:
Die Lieferung von Impfdosen wird in den kommenden Wochen und Monaten deutlich ansteigen. Es ist wichtig, jetzt die Weichen zu stellen, um die Impfkapazitäten in Bayern schnell hochfahren zu können. Nur so können die Impfdosen auch tatsächlich in großer Menge und schnellem Tempo an die bayerische Bevölkerung verimpft werden, sobald sie ankommen. Wir halten die Schließung von Impfzentren zu dem Zeitpunkt, wo eine Vielzahl an Menschen geimpft werden können, nicht für sinnvoll. Im Gegenteil müssen möglichst viele Wege zur Impfung ermöglicht werden, wenn die Priorisierung aufgehoben werden kann. Die Kapazitäten von Hausärzt*innen, Impfzentren, Betriebsärzt*innen und – wenn ein Impfstoff für Kinder zugelassen worden ist – Kinderärzt*innen werden gebraucht werden, um die größeren Impfstoffmengen möglichst schnell verimpfen zu können. Je mehr Menschen wir möglichst schnell impfen können, desto mehr Menschen können bald wieder ein Stück Normalität zurückbekommen.
15.04.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Anne Franke, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Behandlung und die Nachsorge für „Post- COVID“-erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bayern zügig zu verbessern, insbesondere
Begründung:
COVID-19 ist eine Systemerkrankung, die jede Zelle des Menschen und damit auch jedes Organ betreffen kann. Die meisten COVID-19-Erkrankten überstehen die Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 problemlos. Laut WHO sind das rund 80 Prozent der Patientinnen bzw. Patienten. Bis März 2021 sind bereits ca. 2,5 Mio. Menschen in Deutschland an dem Coronavirus erkrankt, ca. 70 000 Menschen sind an der Krankheit und ihren Folgen verstorben. Rund 14 bis 15 Prozent der Patientinnen bzw. Patienten erleiden einen schweren Verlauf, 5 Prozent einen kritischen Verlauf. Wer auf der Intensivstation war, leidet meist unter langwierigen Folgen – etwa 40 Prozent der in der Klinik behandelten Patientinnen bzw. Patienten benötigen laut dem Robert Koch-Institut längerfristig Unterstützung. Doch manchmal leiden auch Menschen unter Spätfolgen, deren COVID-19-Erkrankung milde verlaufen ist – nach milder COVID-19-Erkrankung soll jeder zehnte länger als vier Wochen betroffen sein. Symptome wie anhaltende Müdigkeit, Muskel-, Brust- oder Kopfschmerzen sowie Geschmacks- und Geruchsverlust nach einer akuten COVID-19-Erkrankung schränken die Betroffenen stark ein, sie benötigen fachliche und vor allem interdisziplinäre Hilfe. Es ist essenziell, dass Betroffene nicht nur eine gesellschaftliche Anerkennung nun erfahren, sondern dass ihnen auch eine gute medizinische Versorgung zur Verfügung steht. Das Entstehen einer interdisziplinären Fachambulanz in jedem Regierungsbezirk sowie eines Post-COVID-Ambulanzen-Netzwerks würde das Know-how zu COVID-19 bündeln und weitertragen, und somit nicht nur die Versorgung der Betroffenen verbessern, sondern auch für die Forschung große Bedeutung haben. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Ambulanzen sowie das Netzwerk entsprechend gefördert werden, sowie auch die Forschungsprojekte, die dadurch entstehen. Nur so können Daten erhoben und analysiert werden, das erlangte Wissen geteilt werden und schließlich Therapiemöglichkeiten und Spätfolgen der Coronavirus-Infektion untersucht und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Je besser wir die COVID-19- und Post-COVID-Erkrankung verstehen, desto besser können wir sie heilen bzw. vermeiden.
Wichtig für Post-COVID-19-Patientinnen bzw. -Patienten ist aber auch der Austausch mit anderen Betroffenen. Erste Selbsthilfegruppen für Corona-Patientinnen bzw. -Patienten gibt es in Bayern in Regensburg, Mühldorf am Inn und München. Aufgrund von begrenzten finanziellen Mitteln der Selbsthilfegruppen ist eine finanzielle Unterstützung zumindest im Bereich der technischen Ausstattung angebracht. Eine gezielte öffentliche Kampagne mit den Hinweisen auf fachliche Hilfemöglichkeiten und Stellen für Betroffene fehlt bisher. Dies würde nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch der Wissenschaft und dem medizinischen Fortschritt.
Noch immer gibt es kein zugelassenes Medikament oder Therapieverfahren, das gezielt für die Behandlung von COVID-19 entwickelt wurde. Dabei sind effektive Medikamente unerlässlich, um im weiteren Umgang mit der Pandemie nicht allein auf die Impfstoffe zu bauen. In der Nachsorge gibt es ebenso keine anerkannte Therapie. Wir benötigen breit einsetzbare, sichere Medikamente, die vor einem schweren Verlauf bei COVID-19 schützen und Post-COVID heilen bzw. vermeiden können. Deshalb soll nicht nur auf Bundes-ebene, sondern auch auf Landesebene die Förderung der Therapeutikaentwicklung erhöht werden. Bayern hat zwar einen Betrag von 50 Mio. Euro für die Medikamentenforschung zu COVID-19 beschlossen, diese reicht für die nachhaltige Spitzenforschung in diesem Bereich jedoch nicht aus.
Zwischen den umfangreichen Förderungen für Impfstoffe und dem Investitionsumfeld für Entwickler von COVID-19-Medikamenten besteht bisher ein erhebliches Ungleichgewicht in Deutschland. Der Erfolg der Impfstoff-Entwicklung in Deutschland fußt auf einer Förderung von Entwicklung und Produktion – in Deutschland alleine rund 750 Mio. Euro durch die Bundesregierung. Bei der Medikamentenentwicklung hingegen fehlt bisher ein vergleichbar starkes Signal. Dies spiegelt sich dann leider auch im privatwirtschaftlichen Engagement. Einer Studie der Beratungsfirma EY zufolge wurden beispielsweise in den USA im letzten Jahr 12 Mrd. Euro an Risikokapital in die Biotech-Branche investiert. Deutsche Unternehmen erhielten dagegen mit nur 882 Mio. Euro weniger als acht Prozent dessen, was in die US-Biotech-Branche floss. Auf der Bundesebene bedarf es für eine breite Beschleunigung der Entwicklung von COVID-19-Medikamenten bis hin zur Markt-reife mehr als die derzeitige Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Entwicklung von Medikamenten mit einem Volumen von 50 Mio. Euro. Nötig ist eine entschlossene Signalwirkung durch umfassende öffentliche Förderung des Bundes und Landes. Denn wir müssen schwere Verläufe und Todesfälle auch bei Menschen effektiv vermeiden, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, können oder auch nicht wollen, oder wenn die Impfung nicht wirken sollte (zum Beispiel aufgrund von Mutationen). Erst wenn effektive Therapien die Impfstrategie begleiten und absichern, werden wir dauerhaft Kontrolle über diese Pandemie erlangen.
08.04.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Bayerische Impfkommission aufzulösen und die Entscheidung über einen priorisierten Impfanspruch in Einzelfällen (Corona-ImpfV § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k) stattdessen wie folgt niedrigschwellig und unkompliziert zu gestalten: Der Hausarzt bzw. die Hausärztin bescheinigt das besondere Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion für Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen in einem ärztlichen Zeugnis. Die Betroffenen legen dieses Zeugnis bei der Impfung vor.
Begründung:
Die Coronavirus-Impfverordnung benennt einige konkrete Krankheitsbilder, die zu einer Impfung in einer Priorisierungsstufe berechtigen. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend – auch weitere, teilweise seltene Krankheiten oder Behinderungen können ein besonderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Erkrankung bedeuten. Vor diesem Hintergrund sieht die Impfverordnung vor, dass „Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“ (Corona-ImpfV § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k) mit Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung erhalten. Dazu bedarf es im Einzelfall einer konkreten ärztlichen Prüfung.
In Bayern wird diese Einzelfallprüfung durch eine eigens hierfür eingerichtete Bayerische Impfkommission, bestehend aus fünf hochkarätigen Personen (Prof. Christian Bogdan, Susanne Breit-Keßler, Edda Huther, Prof. Karl-Walter Jauch, Prof. Jörg Schelling) durchgeführt. Die Kommission und die entsprechende Antragstellung setzt die Hürden für Betroffene unnötig hoch und bedeutet für diese unter Umständen ein langwieriges, mühsames Verfahren. Es ist zunehmend unverständlich und nicht vermittelbar, weshalb Menschen mit Behinderungen oder mit Vorerkrankungen so einem stark formalisierten Antragsverfahren unterliegen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Staatsregierung auf, die Bayerische Impfkommission aufzulösen und das Verfahren für Betroffene, die eine priorisierte Schutzimpfung aufgrund einer Behinderung oder Vorerkrankung bedürfen, niedrigschwellig und unkompliziert zu gestalten: Der Hausarzt bzw. die Hausärztin bescheinigt das besondere Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion für Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen in einem ärztlichen Zeugnis. Die Ärztinnen und Ärzte werden über die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung hierzu beauftragt. Die Betroffenen legen das ärztliche Zeugnis bei der Impfung als Nachweis vor. Das beschriebene Verfahren orientiert sich am Vorbild Rheinland-Pfalz.
23.03.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Christina Haubrich, Andreas Krahl, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena, Osgyan, Tim
Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer,
Claudia Köhler, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert:
Dabei ist wesentlich:
Begründung:
Die Impfungen sind der Weg aus der Corona-Krise – es muss natürlich nicht nur genügend Impfstoff vorhanden sein, auch eine hohe Impfbereitschaft ist unabdingbar, damit eine ausreichend große
Impfquote in der Bevölkerung erreicht wird. Immer noch sind viele Menschen verunsichert, ob die zugelassenen Wirkstoffe sicher und wirkungsvoll sind und viele Informationen sind nicht
barrierefrei verfügbar. Eine klare und inklusive Aufklärungskampagne ist ein wichtiger Beitrag, um die Impfbereitschaft der bayerischen Bevölkerung zu erhöhen und erhalten und über die kommenden
Wochen und Monate weiter auszubauen. Insbesondere der Impfstopp mit Astra Zeneca und die damit verbundene Kommunikation der Bundes- und Staatsregierung hat für erneute Verunsicherung in der
Bevölkerung gesorgt. Solange der Impfstoff knapp ist, muss weiterhin gelten: Risikogruppen müssen prioritär geimpft werden. Transparenz bei der Impfstrategie ist das A und O, um das Vertrauen der
Bevölkerung nicht zu verspielen. Die Staatsregierung hat die Verteilung des Impfstoffs gemäß der Coronavirus-Impfverordnung zu gewährleisten, kann bislang jedoch nicht systematisch Auskunft
darüber geben, wie die Impfung von priorisierten Personengruppen in Bayern vorangeschritten ist. Ein umfassender und transparenter Bericht auf der Basis der Datenerhebung ist erforderlich. Im
Bayerischen Online-Terminvereinbarungs-Portal BaylMCO sind rund 2,7 Mio. Menschen registriert, davon sind rund 387.000 Menschen über 80 Jahren (Stand: Anfang März) – viele von ihnen haben noch
kein Impfangebot erhalten. Viele von ihnen sind auch nicht mobil genug, um Impfzentren aufzusuchen und viele sind nicht in der Lage, sich online zu registrieren und damit noch nicht einmal
erfasst. Aufsuchende Impfungen über mobile Impfteams sowie der Einsatz von Impfbussen sind deshalb dringend auszubauen und Ärztinnen und Ärzte sind schnellstmöglich in die Impfkampagne
einzubeziehen.
Die Lieferung von Impfdosen wird in den kommenden Wochen und Monaten deutlich ansteigen. Es ist wichtig, jetzt die Weichen zu stellen, um die Impfkapazitäten in Bayern schnell hochfahren zu
können. Nur so können die Impfdosen auch tatsächlich in großer Menge und schnellem Tempo an die bayerische Bevölkerung verimpft werden, sobald sie ankommen. Die Staatsregierung hat angekündigt,
die Kapazitäten bayernweit auf 110 000 Impfungen pro Tag zu steigern – derzeit werden rund 36 400 Menschen pro Tag bayernweit in Impfzentren geimpft; ein weiterer Ausbau dieser Einrichtungen ist
entgegen ursprünglicher Planungen aber nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass niedergelassene Ärzt*innen den Großteil der Impfungen in Bayern schultern müssten, um das gesetzte Impfziel zu
erreichen bzw. auch zu überschreiten. Bayern benötigt beide Säulen um schneller voranzukommen: Impfzentren sind im Gegensatz zu kleinen Arztpraxen prädestiniert für Massenimpfungen, dort steht
auch bereits die Infrastruktur bereit, um Impfstoffe zu lagern, die eine besonders starke Kühlung benötigen und nur dort bietet sich die Möglichkeit, Tag und Nacht, sieben Tage der Woche zu
impfen. Ein Ausbau der Impfzentren ist neben einer schnellstmöglichen und unbürokratischen Einbindung der Arztpraxen daher unbedingt geboten.
Die Priorisierung bei der Impfungen erfolgt allein aufgrund der knappen, verfügbaren Impfdosen – fällt diese Ressourcenknappheit weg und ist zudem absehbar, dass die meisten impfwilligen
Risikogruppen ein Impfangebot erhalten haben, ist die Impfreihenfolge zu flexibilisieren: So könnten alle, die wollen, sofort geimpft werden.
04.02.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina, Christina Haubrich, Andreas Krahl, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, mehr Transparenz bei der Impfstoffverteilung herzustellen und vor diesem Hintergrund mündlich im Ausschuss für Gesundheit und Pflege zügig zu berichten, wie
der derzeitige Stand der Impfung im Freistaat Bayern ist, insbesondere
Begründung:
Impfstoff gegen SARS-CoV-2 ist immer noch rar. Für die bayerische Bevölkerung gibt es bislang keine transparente Information dazu, wie weit die Impfung in der höchsten und hohen Priorisierungsgruppe fortgeschritten sind und wie sich die Impfkampagne in Bayern insgesamt entwickelt. Gleichzeitig häufen sich die Meldungen in der Presse, wonach Menschen - oft aufgrund von sogenannten "Spontanverimpfungen" bereits geimpft wurden, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung noch nicht an der Reihe waren. Dies wirft Fragen nach der Impfstoffverteilung und nach Transparenz auf und verunsichert die Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund ist die Staatsregierung aufgefordert, offene Fragen zu beantworten, Transparenz herzustellen und den Fachausschuss des Bayerischen Landtags umgehend und künftig regelmäßig über Verlauf und Entwicklung der Impfungen in Bayern zu informieren. Hierzu sind insbesondere folgende Punkte zu beantworten: es ist zu klären, wie weit die Impfung in der höchsten Prioritätenstufe im Freistaat schon fortgeschritten ist. Vor allem zu Bewohner*innen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung liegen bislang keine Zahlen vor, obwohl diese analog zu Einrichtungen der Pflege aufsuchend und mit höchster Priorität geimpft werden sollten. Darüber hinaus ist für über 80-jährige, die nicht in einer Einrichtung leben, aber gleichzeitig nicht mobil genug sind, um ein Impfzentrum aufzusuchen, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen. Hier ist zu klären, ob das Angebot von Impfbussen flächendeckend und erfolgreich verläuft. Darüber hinaus ist offenzulegen, wie viele und welche Personengruppen in der hohen Prioritätengruppe bereits geimpft wurden, wie der Impfstoff derzeit verteilt wird und wie eine korrekte Verimpfung gemäß der Coronavirus-Impfverordnung sichergestellt wird. Für die sogenannten "Spontanverimpfungen" (Impfdosen, die übrig bleiben und drohen zu verkommen) ist darzulegen, wie oft es zu diesen kommt und welches kriteriengeleitete Verfahren in diesen Fällen greift. Mit der aktualisierten Impfverordnung vom 8. Februar 2021 sind auch Einzelfall- bzw. Härtefallentscheidungen möglich, die den Betroffenen eine prioritäre Impfung ermöglichen. Zu diesem Zweck plant die Staatsregierung die Einrichtung einer Bayerischen Impfkommission - über den aktuellen Stand dieser Impfkommission und des Verfahrens für eine Einzelfallentscheidung ist zu berichten. Hier ist insbesondere auf den Unterschied bzw. die Zusammenarbeit zu den kommunalen Impfkommissionen einzugehen, die beispielsweise bereits im Landkreis Augsburg eingesetzt wurden.
(vgl. https://www.landkreis-augsburg.de/index.php?id=2831)
Die Organisation der Impfung stellt die Staatsregierung sowie die Kreisverwaltungsbehörden von enormen Herausforderungen. Es ist die Aufgabe der Staatsregierung für die kriterienkonforme
Verteilung des Impfstoffes und für einen schnellen Zugang zum Impfstoff zu sorgen sowie die Einhaltung der derzeit geltenden Reihenfolge zu gewährleisten. Es ist von enormer Bedeutung, die
höchste Transparenz bei der Verteilung des Impfstoffes sicherzustellen, sowie klare Vorgaben zu erstellen, wie man mit dem verbleibenden Impfstoff umgeht (damit möglichst keine Impfdose verloren
geht) und wann Abweichungen von der Reihenfolge sinnvoll und vertretbar sind. Denn sonst wird das Vertrauen der Bevölkerung in einem entscheidendem Kapitel im Kampf gegen der SARS-CoV-2-Pandemie
verspielt.
03.02.2021
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich mobile Impfbusse bereitzustellen, um allen Menschen, die im Moment der höchsten Priorisierungsstufe angehören, die Möglichkeit einer
Impfung gegen SARS-CoV-2, auch bei deren eingeschränkten Mobilität, problemlos zu gewährleisten. Das Ziel soll sein, gerade in den Flächenlandkreisen die Impfungen näher zu den Menschen zu
bringen. Die Kostenübernahme für diese mobilen Impfbusse bzw. für diese regionalen Impfstationen ist zu gewährleisten.
Begründung:
Ein Großteil der Menschen in der höchsten Priorisierungsstufe ist nur eingeschränkt mobil, traut sich nicht mehr öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und/oder können selbst kein Auto mehr fahren. Sie schaffen aber oft selbständig deren bekannte und nahe Ziele zu erreichen (wie zum Beispiel Marktplatz, Supermarket, Bäker etc.). Gerade in ländlichen Regionen mit nur einem Impfzentrum, zeigt sich, dass die Wegstrecken für Menschen, die der höchsten Priorisierungsstufe angehören, oft unüberwindbar sind. Nicht nur, dass die Impfzentren auf Grund der Entfernung schwer zu erreichen sind, auch eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht immer gewährleistet. Impfbusse, die als Shuttleservice zu den Impfzentren eingeführt werden, stellen keine adequate Lösung im Sinne des Infektionsschutzes für diese Risikogruppe dar. Gerade im Hinblick auf die aktuellen SARS-CoV-2-Mutationen, die noch ansteckender sind, ist es unzumutbar, diese Menschen, die der höchsten Priorisierungsgruppe angehören, einem solchen Risiko auszusetzen. Das Social Distancing gilt auch beim Impfen.
Impfbusse, die für die Menschen lokal gut erreichbare Plätze anfahren würden, an denen dieKommunen passende Räumlichkeiten bereitstellen würden, in denen die Impfung mehrerer Menschen aus dieser
Gruppe durchgeführt werden könnte, würden eine große Hilfe für viele Menschen in den Landkreisen darstellen. Der Einsatz der Impfbusse im Verbindung mit solchen regionalen mobilen Impfstationen
würde einen wichtigen Baustein in einer erfolgreichen und schnellen Impfstrategie gegen SARS-CoV-2, die angestrebt wird, darstellen.
03.02.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler,
Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht, Toni Schuberl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen um jedes bayerische Gesundheitsamt für die Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie ausreichend auszurüsten. Dies bedeutet insbesondere eine sofortige und konzentrierte Ausbauoffensive im Bereich der Digitalisierung sowie des Personals. Dazu gehört:
Begründung:
Die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2- Mutationen ist groß, die Infektionszahlen müssen nach Aussagen von Expert*innen noch deutlich mehr gesenkt werden. Die Gesundheitsämter sind der Dreh- und Angelpunkt zur Bekämpfung dieser Pandemie. Im zehnten Monat der Pandemie klappt die Kontaktnachverfolgung in Bayern leider immer noch nicht umfassend – mit fatalen Folgen bei hohen Fallzahlen. Es wird derzeit ein Inzidenzwert von 50 als Grenze der Kontaktnachverfolgung angesehen. Viele Gesundheitsämter in Bayern erreichen bis heute noch nicht einmal diesen Wert. Im Fall der Ausbreitung einer stark ansteckenden SARS-CoV-2-Mutation kann es sein, dass der Inzidenzwert sehr lange nicht mehr unter den Wert von 50 sinkt, sondern vielleicht nur unter dem Wert von 100 gehalten werden kann. Lockerungen wären dann nur möglich, wenn wir die Pandemie durch eine effiziente und effektive Kontaktnachverfolgung in den Griff bekommen.
Jeder einzelne Tag des Lockdowns verursacht Kosten und Schäden in Milliardenhöhe. Daher ist nicht die Frage relevant, ob eine Nachverfolgung bis zur Inzidenz von 50 oder 100 möglich ist, sondern nur, wieviel Personal und welche Geld- und Sachmittel hierfür notwendig sind, um wirklich lückenlose Kontaktnachverfolgung gewährleisten zu können. Bisher blieben Personal-Reserven für die bayerischen Ämter in letzten Monaten weitgehend ungenutzt, wie eine Antwort auf Anfrage von Christina Haubrich, MdL, Grüne Fraktion ergab (siehe: Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Frau Christina Haubrich (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) "Kontaktnachverfolgung
von Coronainfizierten"). Der Freistaat Bayern soll unverzüglich alles bereitstellen, was hierfür erforderlich ist.
Auch die Digitalisierung schreitet viel zu langsam voran. Bis heute sind die 76 Gesundheitsämter in Bayern nicht adäquat technisch und digital ausgestattet. Die personelle Unterbesetzung sowie das analoge Vorgehen der Gesundheitsämter kosten die Gesellschaft in der Pandemie wertvolle Zeit. Es ist nötig, dass die erhobenen Daten schneller erfasst und geteilt werden, damit sie bei der Pandemiebekämpfung nützen. Aktuell sind immer noch weniger als die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter digital auf der Höhe der Zeit. Die bundesweit – und damit auch in Bayern endlich – vorgeschriebene Software SORMAS zur Kontaktnachverfolgung wird nicht
überall genutzt. Während der Umstellung, mitten in der höchsten Hochphase der Pandemie, konnten wertvolle Ressourcen nicht adäquat eingesetzt werden und es gab auch Fehler in der so relevanten Inzidenz-Statistik in einigen Kommunen. Damit solche oder andere technische Probleme die wichtige Arbeit nicht aufhalten, braucht es bei Bedarf IT-Betreuerinnen und Betreuer in den Gesundheitsämtern, die sofort unterstützen können.
27.01.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine SARS-CoV-2-Teststrategie
Begründung:
Die Testung in Gruppen durch Pooling-Verfahren stellt eine ressourcenschonende und praktikable Option dar. Angesichts der Verbreitung der neuen Mutationen ist dringend geboten, die bestehende Teststrategie zu erweitern. Aber auch die bevorstehende Öffnung der Schulen und Kitas, sobald die Inzidenzwerte sinken, ist wichtig, mit einem elektivem Testkonzept zu begleiten, um erneute Schließungen sowie auch die damit verbundenen Unsicherheit aller Beteiligten zu vermeiden. Das Gurgeln eignet sich für die Testung der Schüler*innen besonders gut, denn es ist schmerzfrei und schnell erklärt. Mit dieser Testmethode könnten aber nicht nur Schulen, sondern auch Pflegeheime, Gemeinschaftseinrichtungen oder Kliniken binnen eines Tages Auskunft bekommen, ob es unter den Mitarbeiter*innen Coronafälle gibt. Auch für Betreibe ist diese Methode sinnvoll. Denn es sind viele Arbeiten von daheim aus möglich, aber keine Produktion.
Gurgeln, spucken, untersuchen lassen - und danach schnell ein zuverlässiges Ergebnis haben. Dies ist ein Verfahren, das in Österreich erfolgreich angewendet wird. Der Gurgeltest funktioniert als qPCR-Test. Beim klassischen PCR-Test wird das virale Erbmaterial erst in DNA kopiert und viele Male verdoppelt. Für diesen Prozess, und um die Vervielfältigung der DNA sichtbar zu machen, ist ein relativ teures Gerät nötig. Bei der qPCR-Methode reicht dagegen ein einfaches Wasserbad mit einer konstanten Temperatur von 63 Grad Celsius. Ein positives Ergebnis ist dann schon nach dreißig Minuten über einen Farbumschlag in der Probe erkennbar. In jedem Pool sind mehrere Personenproben zusammengefasst. Es empfiehlt sich, dass Personen einen Pool bilden, die zum Beispiel zusammenarbeiten, wie eine Klasse, oder eine Abteilung. Nur falls die Gesamtprobe positiv ausfällt, werden die Einzelproben noch einmal separat getestet.
COVID-19 unterscheidet sich in vielen Aspekten von allen bisher bekannten Infektionserkrankungen der Atemwege. Bisher wissen wir immer noch zu wenig darüber, wo sich die Menschen am meisten anstecken. Eine engmaschige, wirklich regelmäßige und ressourcenschonende aber dennoch effektive Testung wie diese, würde dazu beitragen, diese Daten zu gewinnen. Die daraus gewonnenen Ergebnisse würden helfen, passgenaue Entscheidungen und vor allem eine Strategie für die kommenden Monate mit dem Umgang mit Coronavirus und seinen Mutationen zu entwickeln, die dringend nötig ist.
Aber auch Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien zu Hause sollen eine entscheidende Rolle bei der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie zügig spielen. Darüber hinaus sind Schnelltests zur Eigenanwendung dort sinnvoll, wo eben kein professioneller Anwender vorhanden ist. Studien belegen, dass auch Laien gute Testergebnisse erzielen. Ein Schnelltest als Spuck- oder Gurgeltest oder ein anterior-nasal-Schnelltest wären zu bevorzugen, denn diese sind deutlich einfacher und angenehmer, als Rachenabstriche per Wattestäbchen. Ein positives Ergebnis sollte durch einen PCR-Test überprüft werden.
08.01.2021
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Trotz aller Einschränkungen ist die Covid-19 Pandemie in vollem Gange, ihre Folgen sind massiv. Die schnelle Entwicklung von Impfstoffen und dann das schnelle und flächendeckende Impfen sind die zentrale Komponente in der Bekämpfung der Pandemie. Die zugelassenen Impfstoffen sind ein Lichtblick, auch wenn uns bewusst ist, dass die Pandemie noch lange nicht vorbei ist. Der derzeitige Impfstart in Bayern war holprig und es gilt Impfpannen wie z.B. in Oberfranken, wo wertvoller Impfstoff vernichtet wurde, zu verhindern.
Deswegen fordert der Landtag die Staatsregierung auf:
Begründung:
Expertinnen und Experten ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit eine Impfung gegen das neuartige und oft tödliche Covid-19 Virus zu entwickeln. Dies ist eine außergewöhnliche Leistung und ein großer Hoffnungsträger bei der Bekämpfung der derzeitigen Pandemie. Damit möglichst schnell eine Herdenimmunität hergestellt werden kann, ist es nötig, dass sich so viele Menschen wie möglich impfen lassen. Es braucht einen Großteil der Bevölkerung, um Herdenimmunität zu erreichen.
Damit dies gelingt, gilt es von Seiten der Staatsregierung die Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Impfablauf zu optimieren. Pannen, wie sie beim Impfstart in der ersten Woche verzeichnet wurden, darf es nicht mehr geben. Es muss für eine reibungslose Verteilung und Durchführung der Impfungen gesorgt werden, damit der vorhandene Impfstoff bestmöglich und vollständig zur Anwendung kommt. Dies ist eine große logistische Herausforderung, bei der die Kommunen unterstützt werden müssen. Oberstes Ziel muss im Moment sein, durch eine zielgerichtete Aufklärung die Menschen von der Impfung zu überzeugen und dafür zu sorgen, dass impfwillige Personen, die der priorisierten Gruppe angehören, dieses Angebot auch problemlos wahrnehmen können.
Es soll weiterhin bei der Auswahl von Impfstoffen auf Vielfalt gesetzt werden und Länder mit geringen wirtschaftlichen Möglichkeiten unterstützt werden. Denn eins muss uns bewusst sein, Bayern kann die Bekämpfung von Covid-19 durch Impfungen nicht im Alleingang schaffen, sondern haben eine internationale Verantwortung in Europa, aber auch über Europa hinaus. Der hohe Einsatz aller Beteiligten ist das Tor zur Bewältigung der Krise und zu einem Weg zurück in die Normalität.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag unterstützt grundsätzlich die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie sie in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) mit der Kanzlerin beschlossen worden sind und fordert die Staatsregierung auf, an einem bundeseinheitlichen Vorgehen festzuhalten.
Schneller als erwartet sind die Infektionszahlen gestiegen und das Land befindet sind schon vor dem Winter in der „zweiten Welle“. Die Lage spitzt sich – gerade in Bayern – von Tag zu Tag zu. Während die Öffentlichkeit, Gesellschaft und unser Land noch vor wenigen Tagen über die Szenarien eines Inzidenzwerts von über 50 diskutierte, so sind heute viele Regionen schon über einem Wert von 100, manche sogar noch weit darüber
Auch die Zahl der Intensivpatientinnen und -patienten steigt in besorgniserregender Weise. Es ist jetzt daher notwendig, den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen, um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Die von der MPK und der Staatsregierung beschlossenen Maßnahmen trägt der Landtag daher mit, da die finanziellen Einbußen weitreichend ausgeglichen werden sollen. Dieser Ausgleich ist so zu gestalten, dass er lückenlos für alle Betroffenen gewährleistet ist, also auch für bereits zuvor geschlossene Betriebe und Einrichtungen, Soloselbständige und Einrichtungen, die im Vorjahresmonat keine oder signifikant geringere Einnahmen hatten. Der Landtag begrüßt, dass Kitas, Schulen und Hochschulen geöffnet und soweit irgendwie möglich offengehalten werden. Deswegen müssen wir Kontakte in anderen Bereichen reduzieren und weisen gleichzeitig auf die besondere Härte der Schließungen für Gastronomie, Hotellerie, Kultureinrichtungen und Sport hin. Die Härte wird verstärkt durch die Tatsache, dass die dort getroffenen Hygienemaßnahmen vielerorts vorbildlich waren und die betroffenen Bereiche bislang nicht nachweislich als wesentlicher Treiber des Infektionsgeschehens identifiziert wurden. Diese Gesamtumstände rechtfertigen die erheblichen staatlichen Mittel, die zur Kompensation eingesetzt werden müssen.
Die Menschen im Lockdown mitnehmen und für sie sorgen.
Der Landtag fordert die Staatsregierung auf:
Die Zeit nutzen.
Der Landtag stellt fest, die Zeit muss jetzt genutzt werden und ein Plan erarbeitet werden, um unser Land auf die Zeit nach dem Teillockdown vorzubereiten, denn wir werden weiter mit der Pandemie leben müssen. Insbesondere die Tatsache, dass 75 Prozent der Infektionen in ihrem Ursprung nicht zugeordnet werden können, verlangt danach, mehr Wissen über das Virus zu gewinnen und seine Verbreitungswege besser einschätzen zu können, damit die Infektionsrisiken gesenkt und die Pandemie gezielter bekämpft werden können. Daher fordert der Landtag die Staatsregierung auf, die Gesundheitsämter personell und mit entsprechender Software so auszustatten und zu verstärken, dass die notwendigen Daten gesammelt werden können. Außerdem fordert der Landtag die Staatsregierung auf, den Lockdown mit wissenschaftlichen Studien zu begleiten, um herauszufinden, an welchen Orten sich die Menschen verstärkt infizieren.
Antrag als PDF: Drucksache 18/11052
18. Wahlperiode 29.10.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gesundheitsämter und Kliniken entlasten: Versorgung von Corona-Infizierten durch ambulantes Monitoring verbessern!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine Datenbank zur digitalen Vernetzung von Gesundheitsämtern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach dem Vorbild der digitalen Datenbank in Schleswig-Holstein zu schaffen. Ziel ist es, die Versorgung von Corona-infizierten Menschen in häuslicher Isolation, die einer Risikogruppe angehören, durch ambulantes Monitoring zu verbessern, der Überlastung der Kliniken in Bayern durch viele schwer Erkrankte vorzubeugen und letztendlich die Gesundheitsämter im Kampf gegen SARS-CoV-2 zu unterstützen. Die Gesundheitsämter können sich dadurch u. a. auf die Verfolgung von Kontakten und die Anordnung von Isolierungen besser konzentrieren. Beim Aufbau sowie bei der Verwaltung der Datenbank werden mit Blick auf den Datenschutz und die IT-Infrastruktur höchste Sicherheitsstandards gewahrt.
Begründung:
Im Kampf gegen SARS-CoV-2 und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung haben sich in Schleswig-Holstein die Gesundheitsämter mit hunderten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten digital vernetzt. Der Großteil der 1 900 Hausärztinnen und Hausärzte im Norden nimmt an dem Monitoring teil. Außerdem stehen Lungenfachärzte und eine Fahrbereitschaft bereit. Da nicht alle Infizierten ausreichend Deutsch sprechen, würden auch digitale Übersetzer eingesetzt. Den infizierten Patientinnen und Patienten in Quarantäne wird, falls sie keine Hausärztin oder Hausarzt haben, für die Betreuung eine Hausärztin oder ein Hausarzt zugewiesen. Die Hausarztpraxen fragen zweimal täglich telefonisch den Gesundheitszustand und Messdaten der Patientinnen und Patienten ab. Die Parameter werden in einem Sieben-Punkte-Protokoll in der Datenbank dokumentiert. Patientinnen und Patienten werden aus dem ambulanten Monitoring entlassen, wenn sie länger als 48 Stunden symptomfrei sind. Das engmaschige System soll Komplikationen früh erkennen, und so eine stationäre Behandlung verhindern, damit die Krankenhäuser-Kapazitäten nicht überfordert werden. Zweites Ziel ist es, dass sich das überlastete Personal der Gesundheitsämter auf die Ermittlung von Kontaktpersonen konzentrieren kann. Die Corona-Warn-App ist in manchen Gebieten die einzig verbliebene Möglichkeit einer Nachverfolgung, da die Gesundheitsämter so überlastet sind.
Auch im Freistaat Bayern wäre dieses bereits positiv erprobte, medizinisch und organisatorisch strukturierte Verfahren zur Krankheitsüberwachung für Menschen, die einer Risikogruppe angehören, von Vorteil und würde die Patientensicherheit verbessern. Die Anrufe der Ärztinnen und Ärzte bei diesem infizierten Personenkreis, könnten beispielsweise mit einer Pseudo-GOP abgerechnet und mit zehn Euro extrabudgetär vergütet werden.
Dieser „Schutzwall für die Kliniken“ ist eine zukunftsorientierte Vernetzung, die das Gesundheitssystem optimiert und auch in Zukunft, nach der Pandemie, einsetzbar wäre. Durch die Pandemie sind viele neue Schnittstellen zwischen der Kassenärztliche Vereinigung und den Gesundheitsämtern entstanden. Es gibt weiten Konsens unter den Akteurinnen und Akteuren, dass diese sich neu etablierenden Strukturen sowie Digitalisierungsbestrebungen auch über die Pandemie hinaus erhalten bleiben bzw. konsequent weiter verbessert werden sollen. Die Corona-Pandemie ist eine Chance, nun nachhaltige Strukturen auch in der Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich umzusetzen. Die Umsetzung dieses Projekts kann ein Teil davon sein.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10949
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Verdachtsfälle in systemrelevanten Einrichtungen schneller identifizieren, das Leben mit dem Virus gestalten
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert,
Begründung:
Die Aufrechterhaltung des Kita- und Schulbetriebs hat in der Coronakrise einen besonders hohen Stellenwert. Das Ziel sollte deshalb sein, nicht nur im Gesundheitswesen regelmäßig mittels kostenlosen Antigenschnelltests regelmäßig zu testen, sondern auch in den bayerischen Kitas und Schulen. So könnten nicht nur Verdachtsfälle schnell abgeklärt werden, sondern auch Personen, die keine Symptome haben, aber infektiös sind, schnell identifiziert werden, um eine Verbreitung des Virus zu minimieren. Alle Schulen und Kitas sollen die Möglichkeit erhalten, dass deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kinder sowie Schülerinnen und Schüler kostenfreie Corona-Antigenschnelltests erhalten können. Für die Umsetzung und Durchführung sollen mobile Testteams eingesetzt werden, die direkt vor Ort in den Schulen zum Einsatz kommen.
Um mit dem Virus Schritt zu halten, gilt es bessere, schnellere, einfachere und ressourcenschonende Testmethoden zu entwickeln und die bestehende Teststrategie zu evaluieren. Deshalb ist es wichtig, auch in Bayern ein großes überregionales Pilotprojekt zum Einsatz von Gurgeltests zu erproben und zu evaluieren.
Patientinnen und Patienten in Kliniken sowie Bewohnerinnen und Bewohner der Langzeitpflegeeinrichtungen waren während der Dauer der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen besonderen Belastungen ausgesetzt und leiden teilweise noch heute unter stark eingeschränkten Besuchsregelungen. Mit Blick auf Personen, die in besonderer Abhängigkeit von einer Institution (z. B. in Pflegeheimen) leben, sowie auch in Hinblick auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage, ist es wichtig, die Möglichkeiten der neuen Schnelltest zu nutzen, um ihnen mehr soziale Kontakte zu ermöglichen, ohne sich oder andere zu gefährden. In diesen Einrichtungen ist auch eine bessere Unterstützung für den Fall von Ausbrüchen essenziell (Vorschläge siehe bitte auch Drs. 18/10275).
Auch psychisch erkrankte Menschen leiden derzeit besonders unter den Auswirkungen der Coronakrise. Rundum die Uhr erreichbare Krisendienste und Telefonseelsorge, sowie flächendeckende Online-Angebote können ihre besondere Belastung wirksam lindern und sollten ausgebaut werden.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10766
18. Wahlperiode 21.10.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quarantäne stärker an der Infektiosität ausrichten, Quarantänemaßnahmen nachvollziehbarer gestalten!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. geltende Quarantäne- und Isolationszeiten nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen auf das Nötige zu beschränken und anzupassen, um Balance zwischen Sicherheit und sozialen und wirtschaftlichen Folgen zu finden.
2. insbesondere bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 und im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler kürzere Isolationszeiten bis maximal zehn Tage zu überprüfen, wenn sie symptomfrei sind und zwei negative Corona-Testergebnisse im Abstand von 5 bis 7 Tagen nachweisen.
3. im Rahmen des bayerischen Testkonzepts sollte die Quarantänemaßnahmen stärker an der Infektiosität der positiv Getesteten ausrichten, um Isolationszeiten zu verkürzen.
Begründung:
Maßnahmen regional und individuell oder vor Ort auszusteuern ist sinnvoll, es sollte aber eine klare Einigung auf nachvollziehbare Grundprinzipien geben. Sonst verliert man die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, die die Entscheidung der zuständigen Gesundheitsämter insb. über Quarantäne derzeit häufig nur als Willkür empfinden bzw. transparente Informationen vermissen. So fragen sich derzeit immer mehr Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, wieso das verantwortliche Gesundheitsamt bei – für sie als gleich empfundenen Fällen – sehr unterschiedliche Vorgaben für die Betroffenen macht. Auch nehmen Beschwerden zu, warum Schülerinnen und Schüler trotz zweimalig negativen Tests die Schule für zwei Wochen nicht besuchen dürfen.
Die Quarantäne und Isolation insbesondere bei den negativ getesteten Kontaktpersonen der Kategorie 1 ohne Symptome stößt dabei immer mehr auf Unverständnis, insb. in der Schule. Es sind einheitliche und transparente Regelungen nötig, die den Betroffenen gut und verständlich von den zuständigen Ämtern vermittelt werden müssen. Die Maßnahmen müssen auf den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen basieren, sowie gleichzeitig auch negative Auswirkungen für Einzelne, Familienangehörige sowie Wirtschaft und Gesellschaft, ohne die Gesundheit anderer auf Spiel zu setzen, in Betracht gezogen werden.
Den Schulunterricht aufrechtzuerhalten, ist einer der wichtigsten Aufgaben in der Corona-Pandemie. Den Ausschluss ganzer Klassen für zwei Wochen vom Präsenzunterricht sollte möglichst verhindert werden, denn der Präsenzunterricht trägt deutlich zur Bildungsgerechtigkeit bei. Führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen sich deshalb auch aktuell dafür aus, die Quarantänemaßnahmen zu verkürzen und an die aktuellen Erkenntnisse anzupassen bzw. die Testmöglichkeiten auch hier zu nutzen. Zum Beispiel, falls ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler aufkommt, könnten Schülerinnen und Schüler somit am Tag 1 nach Ermittlung sowie am Tag 5 bis 7 nach Erstexposition auf SARS-CoV-2 getestet werden. Falls beide Ergebnisse negativ ausfallen würden, könnten die Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.
Auch die verbleibende Infektiosität von Personen vermehrt zu testen, wäre sinnvoll, um Isolationszeiten zukünftig allgemein noch weiter zu verkürzen, und somit nicht zuletzt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung in die Einschränkungen zu steigern.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10759
18. Wahlperiode 08.10.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bericht zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die derzeitige Situation der Nachverfolgung der SARS-CoV-2-Infizierten und deren Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter in Bayern zu berichten. Der Schwerpunkt dabei sollte auf folgenden Fragestellungen liegen:
Begründung:
SARS-CoV-2-Infektionsketten schnell erkennen, Kontaktpersonen vollständig nachverfolgen: Gesundheitsämter spielen beim Bekämpfen der Corona-Epidemie eine entscheidende Rolle. Es ist daher wesentlich, dass es im Freistaat Bayern gelingt, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und nachzuverfolgen. Während Sachsen im Schnitt 9,8 Kontaktpersonen pro Infizierten ermittelt hat, liegt der Wert in Baden-Württemberg bei 3,6 Kontaktpersonen, in Bayern bei lediglich durchschnittlich 1,6 Kontaktpersonen im Schnitt (siehe: https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-kontakte-infizierte1.5041701). Dies ist eine erstaunlich niedrige Anzahl von Kontaktpersonen pro Infizierten, insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern. Aus den Antworten der 152 Gesundheitsämter auf die Anfrage von NDR, WDR und SZ ergibt sich, dass ein Corona-Infizierter im August im Schnitt aber 4,9 enge Kontaktpersonen gehabt hat. Gleichzeitig haben aber in Bayern lediglich zwei Gesundheitsämter Auskunft gegeben. Das Ziel des Berichts ist, darzustellen, wie viele Kontaktpersonen jedes Gesundheitsamt in Bayern pro Infizierten ermittelt, wie gut sie es schaffen, diese Personen auch tatsächlich zu kontaktieren und in Quarantäne zu schicken und wo noch zum Beispiel personeller oder/und technischer Handlungsbedarf besteht.
18. Wahlperiode 02.10.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt umsteuern: Corona-Teststrategiewechsel in Bayern!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, umgehend mit Blick auf steigende Zahlen der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 einen Strategiewechsel in Bayern vorzunehmen. Die neue Teststrategie beinhaltet:
1. Die kostenfreie, flächendeckende PCR-Testung von asymptomatischen Einzelpersonen ist aufzugeben. Die Teststrategie stützt sich auf regelmäßige und kostenlose PCR-Tests auf SARSCoV-2 von folgenden Personengruppen, mindestens zweimal pro Monat oder bei Verschärfung der Neuinfektionen-Lage nach Bedarf:
2. Testangebote an Unternehmen mit Kostenbeteiligung des Freistaates sind einzurichten, um Cluster schnell zu entdecken und insbesondere in Betrieben zusätzliche Absicherung zu geben, in denen Abstandsregelungen nur schwer umsetzbar sind (z. B. Schlachthöfe).
3. Kostenlose PCR-Tests für asymptomatische Personen in Corona-Hotspots sind zu gewährleisten.
4. Der Einsatz von Schnelltests (Antigenschnelltest), insb. die Bedingungen und Regularien für den Einsatz validierter, schnell durchführbarer und kostengünstiger Antigentests für alle müssen festgelegt werden. Der Einsatz von kostenlosen Schnelltests insb. für Schülerinnen und Schüler, pflegende Angehörige, für Besucherinnen und Besucher in den Senioren- und Pflegeheimen (beim Betreten, beim Abholen etc.) und Kliniken ist sicherzustellen, sobald ein verlässlicherer Test auf dem Markt ist.
5. Die Testkapazitäten von Universitätskliniken sind in die Teststrategie einzubinden.
6. Die Prüfung, ob und wo ein Einsatz von Test-Gruppenformularen möglich ist, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Drucksache 18/10203 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2 7. Der schnelle und unkomplizierte Zugang zu kostenlosen PCR-Tests für alle symptomatischen Personen sowie Personen, die mit diesen im Kontakt waren, sind weiterhin zu gewährleisten und haben oberste Priorität.
8. Die Teststrategie und ihre Vorgaben unterliegen einer ständigen Evaluation und müssen nach aktuell vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen laufend angepasst werden. Die Bundesregelungen zum Testen und Übernahme der Kosten - z. B. für Patientinnen und Patienten vor einer Aufnahme in eine stationäre Einrichtung, Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern etc. bleiben unberührt.
Begründung:
Eine erfolgreiche Teststrategie ist das A und O in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Sie muss gut geplant und organisiert werden und immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse basieren. Das Virus verbreitet sich derzeit über alle sozialen Schichten und Altersklassen hinweg. Urlaubsrückkehrerinnen und Urlaubsrückkehrer tragen auch zu einer gleichmäßigeren geografischen Verteilung bei, als es bei der ersten SARS-CoV-2-Welle der Fall gewesen ist. Die zweite Welle könnte damit eine ganz andere Dynamik bekommen.
Gerade im Herbst und Winter, wenn neben Corona auch die ganz normalen Erkältungswellen rollen, brauchen wir ein gutes Management und vorbereitete Handlungspläne für den künftigen Umgang mit dem Infektionsgeschehen. In Bayern steht es im Moment allen frei, sich auch ohne Symptome auf das SARS-CoV-2 kostenlos testen zu lassen. Umfangreiche Tests brauchen jedoch ausreichende materielle Infrastruktur, personelle sowie finanzielle Ressourcen. Die vorhandenen PCR-Testkapazitäten werden verstärkt gebraucht, auch für die Influenzadiagnostik und andere Infektionstests. In der COVID19-Pandemie muss sichergestellt werden, dass an jedem Ort und jederzeit Patientinnen und Patienten mit Symptomen, besonders gefährdete Personen und medizinisches Personal, tatsächlich innerhalb von 24 bis 48 Stunden getestet, befundet und informiert werden können.
Nur mit einem Teststrategiewechsel, einer zielgerichteten Teststrategie und einem akkuraten Management ist es möglich, die dahinterliegenden Strukturen nicht unnötig zu belasten, weiterhin Cluster schnell zu ermitteln und die Testkapazitäten nicht zu überfordern. Ad-hoc-Entscheidungen ohne Rücksprache mit denjenigen die die Tests durchführen, fehlende technische und infrastrukturelle Ausstattungen müssen künftig unbedingt vermieden werden bzw. umgehend aufgerüstet werden.
Für eine rasche Kursänderung der Teststrategie sprechen sich zahlreiche Verbände und Akteure im Gesundheitssektor, u. a. auch der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus. Für den Herbst und Winter 2020 müssen die Coronatests fokussiert durchgeführt werden und wieder nach medizinischen Kriterien neu ausgerichtet werden. Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) halten eine Anpassung der Teststrategie ebenfalls für dringend erforderlich.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10203
18. Wahlperiode 24.09.2020
Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Grippesaison gerade wegen Corona-Pandemie nicht aus den Augen verlieren!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über bestehende Konzepte und/oder Maßnahmen zur bevorstehenden Grippewelle bis spätestens 01.12.2020 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege mündlich zu berichten. Dabei soll ein Schwerpunkt auf folgende Punkte gelegt werden:
Stand der Verfügbarkeit des Impfstoffes,
Begründung:
Eine Influenza Infektion, auch "echte Grippe" genannt, wird durch Influenzaviren verursacht. Der Erkrankungsverlauf ist unterschiedlich, von symptomarm bis schwer verlaufende hin zu tödlichen Fällen. In den meisten Fällen ist die Erkrankung von plötzlich auftretendem Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen gekennzeichnet. Die Influenza tritt häufig im Spätherbst auf und zieht sich bis April. Die Impfstoffe gegen die saisonale Grippe müssen von Jahr zu Jahr angepasst werden, da sich die Varianten der Viren ändern. So weicht auch die Stammzusammensetzung aus der Saison 2019/2020 zu der Saison 2020/2021 lt. Paul-Ehrlich-Institut ab.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht sich gerade wegen der SARS-COV-2-Pandemie für die Grippeimpfung aus. Die STIKO betont in ihrer Stellungnahme vom 06.08.2020, dass bevorzugt die Bevölkerungsgruppen geimpft werden sollen, die ein besonders hohes Risiko für schwere Verläufe einer Influenza haben.
Da die Epidemiologie beider Erkrankungen hinsichtlich der Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe sehr deutliche Parallelen aufweist, ist die STIKO davon überzeugt, dass für die kommende Influenzasaison 2020/21 eine hohe Impfquote
in den Risikogruppen erreicht werden muss, um neben dem individuellen Schutz auch das Gesundheitssystem zu entlasten. Zu den bekannten verfügbaren Impfstoffmengen wird lt. STIKO der größte Effekt erzielt, wenn vor allem die Impfquote in der Risikogruppe gesteigert wird.
Zudem empfiehlt die STIKO auch, besonders die Personengruppen zu impfen, die z.B. beruflich besonders mit Risikogruppen in Kontakt sind (z.B. ärztliches und pflegerisches Personal oder andere Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen). Daneben empfehlen Kinderärzt*innen, wie beispielweise der Kinderinfektiologe Johannes Hübner, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, dieses Jahr Kinder gegen Grippe zu impfen.
In Anbetracht der Empfehlungen und der wohl zu erwartenden erhöhten Impfnachfrage ist
vorausschauende Planung sowie gute Informationspolitik unabdingbar. Durch die KVB wurden die Ärzt*innen zur Bestellung von Impfstoffen gegen Influenza (wegen mutierender Viren ein Jahr im Voraus notwendig) bereits informiert. Als Orientierung wird dabei empfohlen, sich an den tatsächlich erbrachten Impfleistungen der Grippesaison 2019/2020 zu orientieren. Weiter wurde empfohlen, eine generelle erhöhte Impfbereitschaft aufgrund der SARS-COV-2-Pandemie, mitzudenken. Parallel werden auch durch andere Institutionen die Hersteller aufgefordert, ausreichend Reserven vorzuhalten.
Nach einer kürzlich veröffentlichten Befragung im Auftrag des Pharmaherstellers Pfizer halten mehr als 42 Prozent der Deutschen Grippeimpfungen jetzt für wichtiger als noch vor der Pandemie. Eine Civey-Umfrage im Auftrag der „Augsburger Allgemeinen“ ergab, dass 51,5 Prozent der Deutschen konkret planen, sich in diesem Jahr gegen Grippe impfen zu lassen. Bislang betrug die Impfquote selbst bei den über 60-jährigen nur 35 Prozent.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10111
18. Wahlperiode 24.09.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Expertinnen- und Expertenanhörung zum Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern
Der Landtag wolle beschließen: Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege führt gemeinsam mit dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport eine Expertinnen- und Expertenanhörung zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und zur Verbesserung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern durch.
Begründung:
Bund und Länder haben sich auf einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) geeinigt. Im Pakt wurden klare Ziele definiert: In den Ländern sollen bis Ende kommenden Jahres mindestens 1 500 neue Stellen geschaffen und mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fach- und Verwaltungspersonal besetzt werden. Bis Ende 2022 sollen mindestens weitere 3 500 Vollzeitstellen geschaffen werden. Darüber hinaus soll in die Digitalisierung der Gesundheitsbehörde, eine moderne IT-Infrastruktur, ein sicheres Datensicherheitskonzept sowie die Vernetzung der Behörden investiert werden.
Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig ein funktionierender ÖGD ist. Gesundheitsämter sind das Nadelöhr in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die Gesundheitsämter sind etwa mit der Kontaktnachverfolgung, der Überwachung der Quarantäne und zahlreichen anderen Aufgaben betraut. Die Aufgaben im ÖGD sind aber vielfältig und müssen weiterhin bestmöglich gewährleistet werden. Neben den Aufgaben zum Infektionsschutz geht es auch um die Gesundheitsfürsorge wie bspw. das Impfwesen oder Schuleingangsuntersuchungen und Umwelthygiene.
Gemäß der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Corona-Pandemie: Gesundheitsämter in Bayern“ ist etwa jede fünfte Leitungsstelle bei den bayerischen Gesundheitsämtern unbesetzt. Bei den Amtsärztinnen und -ärzten ist es jede zehnte Stelle. Zudem gibt es etwa bei den Amtsärztinnen und -ärzten nur wenige Planstellen, bei denen die Bewerberinnen und Bewerber deutlich schlechter verdienen als in einer Klinik.
Es müssen jetzt Maßnahmen entwickelt werden, um neues Personal zu gewinnen, den Personalaufbau zu gestalten und Gesundheitsämter in Bayern ressourcenmäßig und technisch zu verstärken. Ziel des Freistaates muss es sein, eine optimale Versorgungsstruktur sicherzustellen, unter anderem auch für eine optimale Vernetzung zwischen den Leistungserbringern, Ämtern und Behörden zu sorgen und eine auf die Anforderungen angepasste, erweiterte Software und technische Ausstattung zu implementieren.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Anhörung die Umsetzung des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ sowie die Möglichkeiten und insbesondere Lösungen zur Verbesserung der Strukturen und der allgemeinen Ausstattung im ÖGD im Freistaat Bayern erörtert werden.
Antrag als PDF: Drucksache 18/10010
18. Wahlperiode 24.09.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Den Öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft stärken, die Public Health-Perspektive im Gesundheitswesen ausbauen
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine klare Perspektive für eine nachhaltige Stärkung der Gesundheitsämter weit über das Jahr 2026 hinaus in einem Konzept darzustellen, mit dem Ziel,
─ die vielfältigen Kompetenzen der Gesundheitsämter für mehr Prävention und Gesundheitsförderung zu nutzen und die Arbeit in den Gesundheitsämtern nachhaltig zu stärken,
─ die Attraktivität des Berufsbildes Amtsarzt insgesamt zu steigern,
─ eine bessere Vergütung der Beschäftigten in den Gesundheitsämtern zu erreichen,
─ nicht-ärztliche Tätigkeiten im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) deutlich zu stärken und dafür qualifiziertes Personal zu gewinnen (insb. z. B. aus dem Bereich Public Health)
─ Minimalstandards für personelle Besetzung der Gesundheitsämter im Freistaat Bayern zu schaffen,
─ sich mit geeigneten Mitteln dafür einzusetzen, dass dem Thema „Öffentliche Gesundheit“ nicht nur im Medizinstudium, sondern auch in allen relevanten Studien und Ausbildungsbereichen eine größere Bedeutung verliehen wird,
─ gemeinsame Standards zur nachhaltigen Verbesserung der Kommunikation zwischen den Gesundheitsämtern sowie mit den Landes- und Bundesbehörden zu schaffen. Die digitale Ausstattung der Ämter soll einheitlichen Kriterien folgen und neben dem Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz auch eine zeitgemäße Gesundheitsberichterstattung und Planungsfunktionen unterstützen. Die Ämter sollten zudem an die Telematikinfrastruktur der ambulanten und stationären Versorgung angeschlossen werden.
Begründung:
Die öffentliche Sorge um die Gesundheit aller (Public Health) ist nicht nur der Schlüssel zur Bewältigung der aktuellen Corona-Pandemie, sondern ein zukunftsweisender Schlüssel für mehr Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung der gesamten Bevölkerung. Den breiten Aufgabenkreis aus Gesundheitsschutz der Bevölkerung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement übernimmt in Deutschland zuvorderst der ÖGD. Mit seinem bevölkerungsmedizinischen Schwerpunkt nimmt der ÖGD im deutschen Gesundheitswesen besondere Aufgaben ergänzend und unterstützend zur Individualmedizin im ambulanten und stationären Sektor wahr. Dies umfasst zum Beispiel die Durchführung von Impfungen, die Bereitstellung von Gesundheitsinformationen oder die Beratung von Personen zur Prävention von Infektionen. In der Corona-Krise übernehmen die kommunalen Gesundheitsämter und Referate unverzichtbare Aufgaben wie das Kontaktpersonenmanagement, die Anordnung und Durchführung von Testungen, die Risikoeinschätzung von Großveranstaltung und die Hilfestellung zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen. Die vergangenen Wochen und Monate zeigten dabei eindrücklich, dass der ÖGD eine tragende Säule in unserem Gesundheitswesen ist.
Schon vor der Corona-Krise war abzusehen, dass der ÖGD diesen vielfältigen Aufgaben aufgrund seiner chronischen Unterfinanzierung und Unterbesetzung nur bedingt nachkommen kann. Seit Jahren wächst das Aufgabenfeld des ÖGD stetig. Es ist davon auszugehen, dass die Personalsituation sich in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig noch verschärfen wird. Die Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit wird entscheidend geschmälert durch eine Vergütung, die mitunter deutlich unter den Gehältern von Ärztinnen und Ärzten in kommunalen Kliniken oder im Medizinischen Dienst liegt. Auch das Fachgebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ erfährt in der medizinischen Ausbildung noch immer nicht den Stellenwert, das es verdient. Der ÖGD sieht sich daher mit einem massiven Nachwuchsproblem konfrontiert – in den kommenden zehn bis 15 Jahren werden weitere 50 Prozent der verbleibenden Amtsärztinnen und Ärzte im ÖGD altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden.
Der ÖGD soll künftig seinem breiten Aufgabenspektrum aus Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement nachkommen können. Der am 5. September 2020 vorgestellte „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ ist ein erster Schritt zur dauerhaften Stärkung des ÖGD. Der ÖGD im Freistaat Bayern braucht eine klare Zukunftsperspektive bzw. ein Konzept über das Jahr 2026 hinaus. Dem Bund-Länder-Beschluss ist zu entnehmen, dass erst im Laufe des Jahres 2023 über eine solche Perspektive diskutiert wird. Der ÖGD in Bayern bedarf einer dauerhaften, verlässlichen Stärkung und der bevölkerungsmedizinische, gesundheitsfördernde und präventive Ansatz des ÖGD soll auch besser mit der individualmedizinischen, kurativen Ausrichtung des ambulanten und des stationären Sektors verzahnt werden. Bereits 2016 wies die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf die Notwendigkeit hin, „die Perspektiven für den ÖGD neu zu bestimmen und auf allen politischen Ebenen die Grundlagen für die Gewinnung qualifizierter, motivierter Fachkräfte zu verbessern“.
Multiprofessionalität und Interdisziplinarität sind unbedingt zu stärken, etwa indem Absolventinnen und Absolventen relevanter Fachrichtungen vermehrt gewonnen und ihre Rolle im ÖGD aufgewertet wird. Insbesondere die ärztliche Tätigkeit im ÖGD soll besser vergütet werden. Die GMK hat bereits im Jahr 2010 eine Angleichung der Bezahlung der Ärzteschaft im ÖGD an den Tarifvertrag TVÄrzte gefordert. Gleichzeitig müssen die Chancen, die in der interdisziplinären Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe liegen, deutlich mehr genutzt werden. Die vielfältigen Kompetenzen, die in Gesundheitsämtern gebündelt vorgehalten werden, bergen Potentiale, die nicht nur richtungsweisend für andere Bereiche des Gesundheitswesens sind, sondern auch für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung stärker nutzbar gemacht werden sollen. Die Corona-Krise zeigt eindrücklich, welch große Bedeutung ein handlungsfähiger ÖGD, verlässliche Versorgungsangebote und eine gute Koordination und Integration der Gesundheitsversorgung insbesondere auf der regionalen Ebene haben. In einem Gesundheitssystem ineinandergreifender Säulen sollte der ÖGD als professionelles Netzwerk künftig eine stärkere koordinierende und kooperative Rolle einnehmen. Das gilt insbesondere im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention, durch die die kurative Krankenversorgung entlastet, das individuelle Risiko zu erkranken, vermindert und gesundheitliche Chancengleichheit gefördert wird.
Antrag als PDF: Drucksache 18/9941
28. Juli 2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unabhängige Patientenberatung sicherstellen!
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) einzusetzen. Dabei sind folgende Punkte wesentlich. Die UPD soll:
─ neu aufgestellt werden,
─ bekannter werden,
─ regional, persönlich und telefonisch angeboten werden, damit das Beratungsangebot auf Landesebene wieder in die Fläche kommt,
─ qualitativ verbessert werden,
─ regionale Akteure, insb. Selbsthilfe-Gruppen sowie Patienten- und Verbraucherorganisationen einbinden.
Außerdem soll der Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV (GKV-SV = Spitzenverband Bund der Krankenkassen) als einer der Akteure im Gesundheitswesen von seiner Aufgabe enthoben werden, die Träger der UPD auszuwählen und zu kontrollieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Gründung einer unabhängigen Stiftung, finanziert aus Bundes- und ev. Landesmitteln zum gewünschten Ergebnis führen könnte.
Begründung:
Die Entwicklungen seit der Vergabe der UPD, an eine in erster Linie kommerziell interessierte Trägerschaft, machen sehr deutlich, dass es ein „Weiter so“ nicht geben darf. Durch die Übernahme der UPD durch die Sanvartis GmbH wurde die Patientenberatung faktisch in ein Callcenter verwandelt. Besonders in Bayern ist das Engagement drastisch zurückgegangen.
Deshalb ist es nötig, dass das Beratungsangebot wieder in die Fläche kommt. Gleichzeitig ist viel mehr persönliche Beratung in Bayern notwendig. Auch die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass ein hoher Beratungsbedarf gegeben ist und Anfragen nicht nur am Telefon erledigt werden können. Derzeit werden nur ca. 3 Prozent persönlich beraten. Bis 2015 (unter gemeinnütziger Trägerschaft) waren es immerhin 14 Prozent; das Angebot in Bayern steht noch schlechter da als im Bundesdurchschnitt. Und die versprochenen Beratungszahlen von über 200 000 pro Jahr werden bei weitem nicht erreicht. Zudem wurden das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in eine eigentlich unabhängige und gemeinnützige Patientenberatung leider massiv erschüttert.
Es gibt immer wieder Beschwerden nicht nur aufgrund der mangelnden Unabhängigkeit, sondern auch aufgrund von unzureichender Qualität sowie auch finanzieller Unklarheiten. Der Bundesrechnungshof wurde eingeschaltet. Laut des Gutachtens soll etwa ein Drittel der Fördermittel intern verschoben worden sein. Die UPD ist ein über Krankenkassen finanziertes Angebot, das seit 2006 in der Regelförderung des GKV-SV ist. Die rechtliche Grundlage ist der § 65b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).
Die Förderung an die jetzige UPD läuft Ende 2022 aus. Das Ziel muss sein, dass die UPD wieder neu aufgestellt und von gemeinnützigen Organisationen getragen wird. Hierzu beginnen auf der Bundesebene gerade die nötigen Diskussionen. Die UPD ist eine wichtige Errungenschaft und sorgt dafür, dass Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen nicht auf sich allein gestellt sind. Patientinnen und Patienten müssen sich deshalb darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen ist.
Gute und vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen und eine persönliche Beratung brauchen jedoch eine verlässliche Trägerschaft und Finanzierung. Hier müssen deshalb Weichen dafür gestellt werden, um eine gemeinnützige und vertrauenswürdige Patientenberatung wiederherzustellen. Dies könnte z. B. durch die Gründung einer unabhängigen Stiftung geschehen, die weder von Politik, Krankenkassen, Ärzteverbänden noch Pharmaunternehmen beeinflusst wird. Die Stiftung soll von Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie der Selbsthilfe getragen werden und der UPD eine unabhängige Trägerstruktur verleihen, Planungssicherheit bieten und ermöglichen, das Beratungsangebot bedarfsgerecht auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8657
18. Wahlperiode 25.06.2020
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bayerisches Corona-Testkonzept unverzüglich nachbessern!
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, das am 16.06.2020 beschlossene Bayerische Corona-Testkonzept unverzüglich nachzubessern und vorzulegen.
Insbesondere sollte klar und transparent geregelt werden, ab wann, welcher Personenkreis, unter welchen Bedingungen, wie oft, von wem und wo getestet wird, wer wofür zuständig ist, und wer und wann welche Kosten dafür übernimmt. Insbesondere sollte in folgenden Bereichen nachgebessert werden und ein schlüssiges und transparentes Bayerisches Corona-Testkonzept unverzüglich vorgelegt werden: Reihentestung bei Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, in den Schulen, in Psychiatrie-Einrichtungen und Tageskliniken, in den Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege, in Gemeinschaftsunterkünften, Asylbewerberunterkünften inkl. ANKER-Zentren, in Einrichtungen der Behindertenpflege.
Außerdem sollten die gelockerten Besuchsregelungen für Pflegeheime und Kliniken klar und transparent geregelt sowie die Verantwortung für die Lockerungsmaßnahmen nicht auf die Träger verschoben werden.
Begründung:
Das aktuelle Infektionsgeschehen in Gemeinschaftsunterkünften, u. a. auch in Bayern, macht deutlich, wie wichtig eine zielgerichtete Testung und ein klares und transparentes Vorgehen der Behörden ist. Gleichzeitig erlauben vorhandene und freie Testressourcen in Bayern eine deutliche Ausweitung der Test-Maßnahmen, denn die bayerischen Kapazitäten sind bei Weitem (ungefähr die Hälfte) nicht ausgeschöpft (Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christina Haubrich (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) vom 15.06.2020 zum Plenum am 17.06.2020 „Corona- und Antikörpertests“, Drs. 18/8539). Außerdem sind Kosten für solche zielgerichteten Testungen deutlich geringer als die eines erneuten Lockdowns.
Bereits im Mai und zuletzt auch am 16.06.2020 wurden Lockerung der Besuchsregelungen in Kliniken und Pflegeheimen beschlossen. Viele Träger setzen die möglichen Lockerungen aber nur zögerlich um aus verständlicher Angst, die Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner zu gefährden, unabhängig von der Risikobewertung der Betroffenen. Manche Bereiche – wie zum Beispiel Gerontostationen in den Krankenhäusern – sind weiterhin für alle Besucherinnen und Besucher geschlossen. Patientinnen und Patienten liegen teilweise seit mehreren Wochen alleine im Zimmer. Enkelinnen und Enkel sowie Urenkelinnen und Urenkel können die bettlägrigen Großeltern und Urgroßeltern in Pflegeheim nicht sehen usw. Die Handhabung der Besuchsregelungen in bayerischen Pflegeheimen und Kliniken gestaltet sich teilweise sehr heterogen.
Wichtig ist – die Risikogruppen dürfen nicht weiterhin von Lockerungen ausgeschlossen werden. Vielmehr müssen solche Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt werden, die eine „Wegsperrung bestimmter Personengruppen“ verhindern.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8657
18. Wahlperiode 24.06.2020 Drucksache 18/8597
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Infektionsschutz und Hygiene in allen medizinischen Einrichtungen sicherstellen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu berichten, wie sich die aktuelle Situation und der Handlungsbedarf in den medizinischen Einrichtungen in Bayern bezüglich der erforderlichen personellen Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygieni-kerinnen und -hygienikern sowie die Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzten darstellt bzw. wie gestaltet sich die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) bzw. an wie vielen Standorten diese Vorgaben nicht erfüllt werden können und aus welchen Gründen.
Insbesondere sollte dargelegt werden:
Begründung:
Am 01.01.2017 trat eine novellierte Fassung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) in Bayern in Kraft.
Gemäß Art. 6a des Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung wurde mit Wirkung zum 01.01.2016 die in § 23 Abs. 8 Satz 2 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) normierte Übergangsfrist für landesrechtliche Regelungen zur erforderlichen personellen Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikerinnen und -hygienikern sowie die Bestellung von hygienebeauftragten Ärztinnen und Ärzten bis zum 31.12.2019 verlängert. Diese festgesetzte Übergangsfrist wurde in der novellierten Fassung der MedHygV übernommen. Die medizinischen Einrichtungen konnten fach-lich geeignetes Personal bis zum 31.12.2019 auch dann als Hygienefachkraft, als Krankenhaushygienikerin oder als Krankenhaushygieniker einsetzen oder als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragten Arzt oder als Hygienebeauftragte in der Pflege oder Hygienebeauftragten in der Pflege bestellen, wenn die Anforderungen an die Qua-lifikation nach §§ 6 bis 9 MedHygV nicht erfüllt sind. So durften auch in Krankenhäusern der Versorgungsstufen zwei und drei Krankenhaushygieniker beschäftigt sein, die über keine Facharztweiterbildung für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie verfügen, sondern eine Zusatzbezeichnung oder curriculare Fortbildung in der Krankenhaushygiene besitzen. Dabei musste jedoch die zusätzliche Versorgung durch eine Krankenhaushygienikerin oder einen Krankenhaushygieniker mit Facharztqualifikation wie folgt bestehen: In Krankenhäusern der dritten Versorgungsstufe muss in jedem Fall mindestens eine Krankenhaushygienikerin oder ein Krankenhaushygieniker mit Facharztqualifikation in Vollzeit beschäftigt sein. In Krankenhäusern der zweiten Versorgungsstufe konnte die zusätzliche Beratung durch eine Krankenhaushygienikerin oder einen Krankenhaushygieniker mit Facharztqualifi-kation auch extern erfolgen.
Gleichzeitig wurde dem Landtag auf Grund des Beschluss des Landtages vom 07.04.2016 (Drs. 17/10806) – Anpassung der Medizinhygieneverordnung – berichtet, dass im Hinblick auf die Einhaltung der allgemein anerkannten einrichtungs- und tätigkeitsspezifischen Hygienestandards gemäß den Vorgaben der MedHygV vor allem bei den Krankenhäusern der Versorgungsstufe II Handlungsbedarf besteht.
Der neue Bericht hat das Ziel darzulegen, wie weit der aktuelle Bedarf an Hygienefach-kräften und hauptamtlich tätigen Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygienikern vor allem in den Krankenhäusern der Versorgungsstufe II derzeit nicht gedeckt ist, sowie welcher Handlungsbedarf bei der Umsetzung der MedHygV in allen medizinischen Einrichtungen derzeit konkret besteht und wie eine Verbesserung erreicht wer-den könnte. Denn Infektionsschutz sowie ausreichendes Hygiene-Management in den bayerischen Einrichtungen kann nur mit gut ausgebildetem Fachpersonal gelingen. Dies gilt in den Zeiten von Corona und der Verbreitung von multiresistenten Keimen umso mehr als je zuvor.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8597
18. Wahlperiode 24.06.2020 Drucksache 18/8621
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Attraktivität des Berufsbildes Facharzt für Hygiene steigern, Infektionsschutz und Hygiene in Einrichtungen verbessern!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle ihr zustehenden Mittel und Maßnahmen zu nutzen, um die Attraktivität des Berufsbildes Facharzt bzw. Fachärztin für Hygiene so-wie Krankenhaushygienikerin und -hygieniker zu steigern bzw. zu analysieren, warum es ein Mangel an ausgebildeten Fachärztinnen und Fachärzten, die gerne als Kranken-haushygienikerinnen und -hygieniker arbeiten möchten, in Bayern gibt, wie diesem entgegengewirkt werden könnte, sowie ob Plätze zur Weiterbildung bzw. Facharztausbildung für den Bedarf ausreichen und wie die derzeitige Lage der Lehrstühle für Hygiene an den bayerischen Universitätskliniken aussieht. Über die Ergebnisse sollte dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege schriftlich und mündlich berichtet werden.
Begründung:
„Ich werde Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin“ – Diese Aussage aus dem Mund von Medizinstudentinnen oder Medizinstudenten zu hören, ist eine absolute Seltenheit. Dabei haben ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner für solche „kleineren“ Fächer große Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Denn Fachärztinnen und Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin werden händeringend gesucht. Vor allem ärztliche Hygienefachkräfte fehlen und müssen aufgrund des Mangels oft von Fachärztinnen und Fachärzten anderer Fachrichtungen ersetzt werden.
Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung Hygiene gehören zu den gefragtesten Fachärztinnen und -ärzte auf dem Stellenmarkt. Im Gesetz zur Änderung des Infektionsschutz-gesetztes wurden vom Deutschen Bundestag rechtliche Vorlagen zur Einstellung hygienebeauftragter Ärztinnen und Ärzten festgelegt. Demnach müssen in Krankenhäusern mit mehr als 400 Betten, Einrichtungen für ambulante Operationen, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Dialysepraxen und Tageskliniken, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte vorhanden sein. Außerdem sollen weitere Plätze zur Weiterbildung geschaffen werden. Nachdem Lehrstühle für Hygiene immer noch fehlen und sich pro Jahr nur wenige Ärztinnen und Ärzte für die Facharztausbildung entscheiden, standen in den letzten Jahren und stehen immer noch nicht viele Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Diese Entwicklung ist angesichts der aktuellen Herausforderung in Zeiten von Corona-Pandemie sowie der vermehrten Probleme durch nosokomiale Infektionen in Kliniken sehr problematisch.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8621
18. Wahlperiode 28.05.2020 Drucksache 18/8142
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Corona-Frühwarnsystem erweitern und transparent gestalten!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Corona-Frühwarnsystem in Bayern durch ein transparentes Multiparameter-Monitoring zu erweitern, um
1. auf das Infektionsgeschehen vor Ort einerseits schnell, wirksam und entsprechend der regionalen Gegebenheiten reagieren zu können, anderseits
2. mehr Transparenz zu schaffen, die den Entscheidungen über die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 regional, aber auch auf Landesebene, zu Grunde liegen.
Begründung:
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass durch die unterschiedlichen Betroffenheiten der einzelnen Regionen die Entscheidungen über Maßnahmen, um die SARS-CoV-2-Pandemie einzudämmen, wieder verstärkt von den Bundesländern getroffen werden sollen. Sowohl die Anzahl der Infizierten, die Dunkelziffer an Infektionen und auch die Reproduktionsrate sind regional sehr unterschiedlich. Anhand von regionalen Pandemieparametern wird über erneute Einschränkungs-Maßnahmen oder Lockerungen vor Ort entschieden.
Der Berliner Senat zum Beispiel hat ein transparentes Corona-Frühwarnsystem bzw. ein Ampelsystem beschlossen, anhand dessen wöchentlicher Bewertung drei klar definierte Indikatoren ausgewertet werden (siehe die Pressemitteilung der Gesundheitsverwaltung: https://www.berlin.de/sen/gpg/service/presse/2020/pressemitteilung.931052- .php). Ein ganzes Indikatoren-Set, das klar definiert ist und dennoch regionale Gegebenheiten berücksichtigt und auf diese schnell reagiert, ist ein wichtiger Baustein, wenn es um die Transparenz bei der Frage der Lockerungen bzw. Einschränkungen aufgrund eines COVID-19-Ausbuchs vor Ort geht.
Auch der Freistaat Bayern orientiert sich an einem eigenen Corona-Frühwarnsystem, in dem auch richtigerweise mehrere Indikatoren eine Rolle vor Ort spielen, die die Entscheidung über neue möglicherweise einschränkende Maßnahmen gegen einen neuen Ausbruch des SARS-CoV-2 beeinflussen. Jedoch fehlt hier eine Grundlage, das Vorgehen der Gesundheitsämter ist nicht transparent genug und nicht klar definiert und die erhobenen und ausgewerteten Daten uneinheitlich und die Indikatoren für die Öffentlichkeit unbekannt.
Ein klar definiertes Multi-Parameter-Frühwarnsystem schafft eine nötige Transparenz für die Öffentlichkeit sowie eine Klarheit und eine Grundlage für Gesundheitsämter vor Ort, an der sie sich zu orientieren haben, bei gleichzeitig keinem Verlust der Flexibilität sowie Regionalisierung. Neben der Anzahl der Neuinfektionen bzw. der 7-Tage-Inzidenz-Rate sowie der Reproduktionszahl R sollten regelmäßig weitere Parameter bzw. Indikatoren im Zusammenhang in diesem System regional ausgewertet werden, wie die Epikurve nach Erkrankungsbeginn bzw. Neuerkrankungen (auch z. B. wie viel Prozent der Tests positiv beziehungsweise negativ sind, an welchem Tag getestet wurde usw.), prozentuale Veränderung der Fallzahlen im Vergleich zum Vortag (Basis: gleitendes 7-Tages-Mittel), die Anzahl der Betten und der Anteil belegter Betten (Allgemein- und Intensivbetten und Intensivbetten mit einer Beatmungsmöglichkeit), die regionale Altersverteilung sowie Daten zur Hospitalisierung sowie eine Einschätzung, wie viele Infizierte eine intensivmedizinische Behandlung benötigen könnten.
Die umfassende Test-Möglichkeit, genaue Nachverfolgung der SARS-CoV-2-Fälle sowie die aktuelle und möglichst exakte regionale Einschätzung des Bedarfs an Kapazitäten intensivmedizinischer Versorgung ist das Nadelöhr in der Beherrschung der Pandemie. Das Ziel von einem erweiterten Frühwarnsystem in Bayern soll insb. höhere Transparenz und Klarheit über erhobene und ausgewertete epidemiologische Indikatoren sowie über die Kapazitäten des Gesundheitssystems vor Ort ermöglichen.
So schaffen wir eine gerechte, nachvollziehbare und objektive Grundlage gegen einen unkontrollierten Ausbruch von SARS-CoV-2 in Bayern und dessen Regionen, um u. a. auch die Entscheidungsprozesse für die Bevölkerung besser nachvollziehbar zu machen.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8142
18. Wahlperiode 28.05.2020 Drucksache 18/8097
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Studie zu Vorerkrankungen bei COVID-19
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, durch eine Studie zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen, welche Vorerkrankungen Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche hatten oder haben, die in Bayern an einer SARS-CoV-2-Infektion starben oder sterben oder schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung hatten oder haben, insbesondere inwiefern die verschiedenen Vorerkrankungen den Krankheitsverlauf beeinflussen.
Des Weiteren soll analysiert werden, wie viele positiv getestete Patientinnen und Patienten in bayerischen Krankenhäusern auf Normal- beziehungsweise Intensivstationen behandelt wurden oder werden und wie viele wie lange beatmet werden mussten oder müssen.
Begründung:
Eine systematische digitale Erhebung, Erfassung und Auswertung von oben genannten Daten hilft, die COVID-19-Erkrankung besser zu verstehen sowie auch nötige Kapazitäten in bayerischen Kliniken bereitzuhalten bzw. präzisere Vorausschätzungen in Bayern anstellen zu können, wie lange es dauern wird, bis bei den Intensivbetten mit Beatmungsgerät eine kritische Kapazitätsgrenze erreicht wird bzw. wie viele tatsächlich und wo freigehalten werden müssen.
Zu den bisher gesammelten Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Risikofaktoren zählen Immundefekte, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-, Leber-, Nieren-, Lungen-, Krebs- und neurologische Erkrankungen. Die Datenlage lässt eine relevante Rolle von Vorerkrankungen bisher vermuten, eine wissenschaftlich fundierte Analyse ist dadurch aber nicht zu ersetzen.
Ebenso sollten auch Faktoren, wie soziodemografische Daten, also etwa den sozialen Status der Verstorbenen und Umweltfaktoren, wie Grade der Luftverschmutzung, mit inkludiert werden. Gerade Erkrankungen der Lunge sind bei COVID-19 besonders zu betrachten und welche prädisponierenden, klinisch nicht manifesten pathologischen Veränderungen bzw. Grunderkrankungen, z. B. des Lungengewebes, für schwere Verläufe verantwortlich sein könnten.
Antrag als PDF: Drucksache 18/8097
18. Wahlperiode 28.05.2020 Drucksache 18/8072
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
SARS-CoV-2-Teststrategie in Bayern: Testen zielgerecht ausweiten, neue Infektionen rechtzeitig entdecken
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. eine SARS-CoV-Teststrategie vorzulegen, die für eine breite und zugleich zielgerichtete Testung auf SARS-CoV-2 in Bayern sorgt. Demnach sollte nicht nur das Testen symptomatischer Personen entsprechend der RKI-Empfehlung erfolgen, sondern auch
─ alle Kontaktpersonen von SARS-CoV-2-Fällen unabhängig vom Vorliegen von Symptomen,
─ Personal im Gesundheitswesen mit direktem Patientinnen- bzw. PatientenKontakt (einschließlich Psychiatrie-Einrichtungen, Tageskliniken, Forensik etc.) und in den Pflegeeinrichtungen, ebenso wie pflegende Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und persönliche Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderungen,
─ besonders gefährdete Personen, die z. B. in Gemeinschaftsunterkünften, Asylbewerberunterkünften, Einrichtungen der Behindertenpflege, leben oder dort aufgenommen werden sollten,
─ in Kindertagesstätten und Schulen arbeiten, in regelmäßigen definierten Abständen sowie auch nach Bedarf getestet werden. Diese Maßnahmen sollen einer ständigen Evaluation unterliegen und müssen situationsabhängig angepasst werden können.
2. dafür zu sorgen, dass Kosten für diese SARS-CoV-2-Tests vom Freistaat Bayern übernommen werden, bis eine Kostenübernahme auf der Bundesebene bzw. durch die Krankenkassen sichergestellt wird. Darunter fallen auch Kosten für SARS-CoV2-Tests für diejenigen, die in eine medizinische (einschließlich psychiatrische), pflegerische oder eine Reha-Einrichtung aufgenommen werden sollen.
Begründung:
Um die COVID-Fallzahlen mit gleichzeitig zunehmenden Lockerungsmaßnahmen niedrig zu halten, müssen Abstandsregeln eingehalten, Masken getragen und zudem die Tests ausgeweitet werden, damit zum Beispiel mögliche unentdeckte Cluster so schnell wie möglich entdeckt und Infizierte nachverfolgt werden können. Das sind wirksame Maßnahmen zur Kontrolle in der derzeitigen Pandemie. Durch die schrittweisen Locke- Drucksache 18/8072 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2 rungsmaßnahmen ist ein vermehrtes Auftreten von COVID-Fällen nicht auszuschließen. Um einen zweiten exponenziellen Anstieg der COVID-Fallzahlen in der Bevölkerung frühzeitig erkennen und schnellstmöglich eindämmen zu können, sind die frühe Identifikation von Neuinfizierten und deren Isolierung sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen und Quarantänemaßnahmen bei engen Kontakten von herausragender Bedeutung. Nötig ist deshalb eine SARS-CoV-2-Teststrategie der Staatsregierung, die eine breite und zugleich zielgerichtete Testung auf SARS-CoV-2 umsetzt. Ziel dieser Teststrategie ist, zielgerichtet asymptomatische Virusträger und Personen in der Prodromalphase zu erfassen, sowie Erkrankungshäufungen bzw. Cluster schnell zu ermitteln und frühzeitig eine Isolierung von Virusträgern und Erkrankten umzusetzen.
Nicht nur Personen mit Beschwerden zu testen (Testung symptomatischer Personen entsprechend der RKI-Empfehlung), sondern auch ausgewählte symptomfreie Personen(gruppen), die z. B. potenziell häufig Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten haben könnten, zu testen, wird mit zunehmenden Lockerungen immer sinnvoller. Dazu gehören, neben Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern sowie zukünftigen Patientinnen und Patienten in ausgewählten Einrichtungen bzw. Abteilungen, zum Beispiel Personen, die in Firmen mit zahlreichen Corona-Fällen, in Kitas, oder in Gemeinschaftsunterkünften und Flüchtlingsheimen arbeiten, oder dort leben, wo u. a. auch ein Mindestabstand und/oder das Tragen einer Maske nicht immer eingehalten werden kann. Im Rahmen von Ausbrüchen z. B. in Gemeinschaftsunterkünften oder Betrieben lassen sich Kontaktpersonen und die Intensität der Kontakte häufig nur schwer ermitteln. Verschiedene aktuelle Geschehen haben gezeigt, dass in solchen Szenarien ein hoher Anteil asymptomatischer Virusträger auftreten kann. Durch breiter angelegte Untersuchungen kann hier frühzeitig eine Isolierung von Virusträgern und Erkrankten erfolgen.
Die vorhandenen und freien Testressourcen in Bayern erlauben diese Maßnahmen, denn die bayerischen Kapazitäten sind bei Weitem nicht ausgeschöpft – siehe die Antwort der Staatsregierung vom 13.05.2020 auf die Anfrage des Abgeordneten Maximilian Deisenhofer (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) vom 11.05.2020 zum Plenum „CoronaTests in Bayern“(Drs. 18/7958). Außerdem sind Kosten für solche zielgerichteten Tests deutlich geringer als die eines erneuten Lock-Downs.
Die Anzahl der Infizierten sowie auch Toten im Zusammenhang mit COVID-19 ist in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern am höchsten. Auch bei der Anzahl der Neuinfektionen ist Bayern vorne dabei. Mindestens ein Drittel der Neuinfektionen werden von Menschen verursacht, die keine typischen Corona-Symptome haben, die von der Gefahr, die von ihnen ausgeht, also gar nichts wissen.
18. Wahlperiode 07.05.2020 Drucksache 18/7764
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kinderarztpraxen langfristiger entlasten
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich nach der Aufhebung der Sonderregelungen während der Corona-Krise auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Erhalt der Bescheinigung „Bescheinigung für Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ in dem Sinne geändert wird, dass erst bei einer Erkrankungsdauer von drei Tagen eine Bescheinigung vom Arzt benötigt wird.
Begründung:
Jedem Elternteil steht laut Gesetz das sogenannte Kinderkrankengeld zu, wenn ein Elternteil aufgrund der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen einem Elternteil zehn freie Arbeitstage pro Jahr zu. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Dies gilt für Kinder unter 12 Jahren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Eltern ab dem ersten Erkrankungstag des Kindes mit dem Kind bei einer Ärztin oder einem Arzt vorstellig werden. Oft handelt es sich dabei um Bagatellen, wie z.B. einmaliges Erbrechen des Kindes in der Nacht. Dem Kind geht es am Tag schon wieder gut, es darf aber trotzdem die Kindertageseinrichtung für 48 Stunden nicht besuchen. Kinder leiden sehr häufig an harmlosen Infektionskrankheiten. In diesen Fällen kann eine Ärztin oder ein Arzt auch am Telefon entscheiden, ob es notwendig ist, mit dem Kind am ersten Tag in der Praxis vorbeizukommen. Dies würde in den häufig überlasteten Kinderarztpraxen zu neuen zeitlichen Kapazitäten führen, die den kleinen Patientinnen und Patienten mit schwereren Erkrankungsbildern zugutekommen würden.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit- und Pflege noch nicht behandelt.
Antrag als PDF: Drucksache 18/7764
18. Wahlperiode 07.05.2020 Drucksache 18/7781
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Betroffene besser informieren – jetzt Augsburg ins ePIN aufnehmen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Stadt Augsburg als Teil des Elektronischen Polleninformationsnetzwerks (ePIN) aufzunehmen.
Begründung:
Augsburg ist an der Bevölkerung gemessen die drittgrößte Stadt in Bayern. Trotzdem gibt es im Gegensatz zu den zwei größeren Städten München oder Nürnberg (Feucht), keine automatischen Messungen von Pollen oder Pilzsporen. Das Auftreten von Pollen und Pilzsporen in Augsburg unterscheidet sich zu dem in München, vor allem bei hochallergenen Gräserpollen- und Alternaria-Sporen. Deswegen sind Allergiker in Augsburg unzureichend informiert über den aktuellen Pollenflug. Augsburg ist an der Romantischen Straße gelegen und verzeichnet nicht nur deswegen vor allem im Sommer, und damit während der Graspollen- und Alternaria-Sporen-Saison, eine Vielzahl von Touristen und Besuchern. Als ePIN-Messstation-Standort wäre zum Beispiel die neue Universitätsklinik denkbar. Die neu gegründete medizinische Fakultät an der Universität Augsburg legt u. a. einen einzigartigen Fokus auf das Thema Environmental Health Sciences, wodurch sie die einzige Universität in Deutschland ist, die dieses Thema sowohl aus der Perspektive
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit- und Pflege noch nicht behandelt.
Antrag als PDF: Drucksache 18/7781
18. Wahlperiode 30.04.2020 Drucksache 18/7655
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Eva Lettenbauer, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Grundversorgung sichern, Frauenrechte schützen – Schwangerschaftsabbrüche auch während der Pandemie gewährleisten
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ einen Notfallplan vorzulegen,
─ wie sie in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) die in Teilen lückenhafte medizinische Grundversorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen während der Corona-Pandemie in der Fläche sicherstellt,
─ wie sie einen fristgerechten Abbruch für alle Frauen in Bayern garantiert,
─ wie sie in Zusammenarbeit mit den Trägern bzw. den Gesundheitsämtern die gesetzlich vorgeschriebene Fachberatung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz finanziell, personell und mit der entsprechenden technischen Ausrüstung für die Online-Beratung gewährleisten kann,
─ an den Universitätskliniken Kapazitäten zu schaffen, um Engpässe in der Versorgungslage bei den niedergelassenen Ärzten zu kompensieren,
─ bei den Krankenkassen verstärkt darauf hinzuwirken, dass die Kostenübernahmeerklärung bei allen Kassen entweder digital oder telefonisch beantragt werden kann und die notwendigen Unterlagen postalisch oder per E-Mail eingereicht werden können,
─ sicherzustellen, dass Eingriffe zur Beendigung einer Schwangerschaft nicht als „elektive Eingriffe“ deklariert werden, sondern als medizinisch notwendig eingestuft werden,
─ sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass auch telemedizinische Begleitung bei einem medikamentösen Abbruch ermöglicht wird.
Begründung:
Die Corona-Pandemie setzt die bayerischen Einrichtungen zur medizinischen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger stark unter Druck. Darunter leidet auch die Versorgungsstruktur im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche. Eine Schriftliche Anfrage (Drs. 18/5450) der Abgeordneten Eva Lettenbauer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat ergeben, dass bereits vor der Pandemie in einigen Teilen Bayerns große Lücken in der wohnortnahen Versorgung von Frauen vorhanden waren und einige Frauen bereits weite Strecken zurücklegen mussten, um sich in ärztliche Behandlung begeben zu können. Diese Situation könnte sich nun durch die Corona-Pandemie noch weiter verschärfen. Die Anfrage hat nämlich zusätzlich ergeben, dass bereits auf Grund der Altersstruktur der Ärzteschaft – 66 Jahre in Unterfranken, knapp 64 Jahre in Oberfranken und knapp 60 Jahre in Oberbayern – ein großer Teil zu den Corona-Risikogruppen zählt – mögliche Vorerkrankungen sind hier noch nicht einmal berücksichtigt.
Es besteht folglich die Gefahr, dass die Grundversorgung mit Blick auf Schwangerschaftsabbrüche in weiten Teilen Bayerns bald nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn Ärzte aus den Risikogruppen ihre Praxen für Frauen schließen. Laut § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) haben die Bundesländer aber die Pflicht, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen können, sicherzustellen. Dies muss der Freistaat in Zusammenarbeit mit der KVB zum Schutze aller Frauen in Bayern gewährleisten. Der Grundsatz „Mein Körper, meine Entscheidung“ muss auch in Zeiten der Krise gelten.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit- und Pflege noch nicht behandelt.
Antrag als PDF: Drucksache 18/7655
18. Wahlperiode 24.04.2020 Drucksache 18/7452
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bayerische Kliniken nicht im Regen stehen lassen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Regelungen des Bundes-Rettungsschirms für Kliniken (Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen), insbesondere die Regelungen der pauschalen Ausgleichszahlung und deren Auswirkungen auf die Arbeit und Liquidität der Krankenhäuser schon vor dem 30. Juni 2020 geprüft und evaluiert werden, damit das Geld dorthin verteilt wird, wo es aufgrund der Krise besonders benötigt wird und mögliche Fehlanreize schnellstmöglich ab-gebaut werden,
2. zu prüfen, in wie weit und unter welchen Voraussetzungen welche Lockerungen der Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 zur Verschiebung elektiver Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern bis und nach dem 15.05.2020 vertretbar wären,
3. über die konkrete Ausgestaltung des Bayerischen Rettungsschirms für Kliniken zu berichten (insb. Volumen, Finanzierung, Bedingungen, Verteilungsvoraussetzungen), sowie auch darüber, wie viele Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen in Bayern und aus welchen Gründen Teile ihres Gesundheitspersonals seit dem 19. März 2020 in Kurzarbeit geschickt haben, oder kurz davorstehen und wie viele Kliniken, Abteilungen bzw. Einrichtungen für Psychiatrie (ambulant oder stationär) bis-her in Bayern geschlossen wurden bzw. wie viele Patientinnen und Patienten auf ihre Therapie verzichten müssen. Außerdem soll die Staatsregierung darüber be-richten, in welchen und wie vielen Krankenhäusern einzelne Stationen seit dem 19.03.2020 leer stehen und somit derzeit keine Patientinnen oder Patienten behandeln.
Begründung:
Im beschlossenen Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, 27.03.2020) wurden mehrere Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Krankenhäuser in der Corona-Krise gebilligt, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. So erhalten die Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Das gleiche gilt für die Nichtbelegung von Betten in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Die Orientierung bei der Berechnung der Höhe der bundeseinheitlichen Ausgleichszahlung an den durchschnittlichen Kosten aller Krankenhäuser führt dazu, dass die Refinanzierung der Vorhaltekosten für freigehaltene Betten nicht allen Häusern gleichermaßen gerecht wird. Im Vergleich zu Krankenhäusern mit geringen Vorhaltekosten werden Krankenhäuser mit hohen Vorhaltekosten durch die bundeseinheitliche Ausgleichszahlung systematisch benachteiligt. Hierzu dürften insbesondere Universitätskliniken, bestimmte andere Maximalversorger sowie Spezialversorger, wie zum Beispiel Herzzentren gehören. Abhängig vom Leistungsspektrum könnten die tagesbezogenen Vorhaltekosten dieser Häuser sogar deutlich über der Ausgleichszahlung von 560,00 Euro liegen. Vereinzelt werden auch kleinere und mittlere Häuser mit hohen Elektivpatientenanteilen und/oder mit einem hohen Anteil an komplexen Leistungen oder Häuser mit vergleichsweise niedrigen Verweildauern im Vergleich zu den geplanten DRG-Erlösen (DRG = Diagnosis Related Groups) durch die Ausgleichzahlung eine nur unzureichende Refinanzierung erfahren. Auf der anderen Seite werden beispielsweise viele Tageskliniken oder Psychiatrie-Abteilungen niedrigere Vorhaltekosten aufweisen.
Durch die mangelnde Berücksichtigung der Unterschiede in den Kosten- und Erlösstrukturen der Krankenhäuser wurden Fehlanreize geschaffen. Aber auch andere Fragen bleiben offen, unter anderem zum Beispiel die unterschiedlichen Auswirkungen der Fallzahlenhöhe und Fallschwere der COVID-19-Patientinnen und Patienten, der entfallenden Wahlleistungserlöse und sonstigen Erlöse (KV-Ermächtigungen, Ambulanzen, Hochschulambulanzen, vor- und nachstationäre Versorgung, ambulantes Operieren, Cafeteria, Parkraumerlöse etc.). Gerade der Anteil der stationären Wahlleistungspatientinnen und -patienten ist stark different nach Krankenhäusern und auch nach Regionen. Alle diese Erlöse tragen in relevantem Umfang zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses bei.
Das dürfte am Ende dazu führen, dass die Regelungen ungewollt Gewinner und Verlierer mit existenzbedrohenden Auswirkungen unter den Krankenhäusern hervorbringen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wird bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen überprüfen. Der dafür vorgesehene Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen sollte angesichts der derzeitigen Situation bereits früher eingesetzt werden, damit die Politik so schnell wie möglich die im Gesetz vorgesehenen Regelungen nachjustieren kann.
Im COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz wird zusätzlich für die Krankenhäuser die Möglichkeit eingeräumt, bei den Bundesländern Kosten geltend machen zu können, die über den Bundes-Rettungsschirm hinausgehen. Die Hilfe des Freistaats Bayern, die bereits angekündigt wurde, darf nur dort ankommen, wo es aufgrund der Vorhaltung, oder der Behandlung von COVID-19-Patentinnen und -patienten benötig wird.
Bayern hat laut der aktuellen Zahlen (Stand 16.04.2020, DIVI Intensivregister) 1.496 freie Intensivbetten, die Auslastung beträgt 63 Prozent. Pro 100.000 Einwohner verzeichnet Bayern nach NRW die höchste Anzahl der Betten – 31. Nicht jedes Intensivbett ist dabei von einer Covid-19-Patientin oder -patienten belegt. Es können Erkrankte mit Herzproblemen oder einem Schlaganfall sein, aber auch Menschen, die einen schweren Unfall hatten. Sind nicht genug Betten da, können die Krankenhäuser überlastet werden und die Gesundheitsversorgung bricht zusammen. Seit 16.04.2020 müssen alle Kliniken mit Intensivstation ihre Kapazitäten an ein Intensivregister melden, das von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft betrieben wird. Damit haben wir zum ersten Mal einen Überblick über die belegten und frei intensivmedizinischen Betten.
Derzeit sind viele Betten in bayerischen Kliniken leer und verursachen hohe Kosten, viele Krankenhäuser meldeten Belegungsrückgänge von 30 Prozent und mehr. Es muss gründlich überprüft werden, ob die derzeitige Situation in Krankenhäusern eine vorsichtige, schrittweise Wiederaufnahme mancher Eingriffe bereits vor dem 15.05.2020 erlauben würde, bzw. unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen, sowie auch in welcher Form eine Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 zur Verschiebung elektiver Eingriffe und geplanter Behandlungen in Krankenhäusern noch notwendig wäre. Denn es geht nicht nur um Kliniken, sondern auch um die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die derzeit auf ihre geplanten Operationen warten. Gleichzeitig vermehren sich besorgniserregende Meldungen, dass die Einweisungen wegen Verdachts auf Herzinfarkt und Schlaganfall deutlich zurückgegangen sind, oder dass notwendige Behandlungen durch Patientinnen und Patienten aus Angst vor Ansteckung aufgeschoben werden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass Kliniken weiterhin schnell auf mögliche steigende Infektionszahlen reagieren können.
Antrag als PDF: Drucksache 18/7452
18. Wahlperiode 15.04.2020 Drucksache 18/7289
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Tim Pargent, Gisela Sengl, Maximilian Deisenhofer, Anne Franke, Susanne Kurz, Hep Monatzeder, Anna Toman, Gabriele Triebel und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorgezogenes medizinisches Praxisjahr – Studierende angemessen entlohnen und entlasten, Staatsexamen erlassen!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird angesichts der Covid-19-Pandemie aufgefordert, folgende Forderungen für die bayerischen Studierenden der Humanmedizin umzusetzen:
─ Die Staatsregierung soll sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die dementsprechende Verordnung so geändert wird, dass das zweite medizinische Staatsexamen für dieses Jahr ersatzlos ausfallen kann.
─ Die Staatsregierung soll prüfen, welche Maßnahmen der Studierbarkeit für das Staatsexamen während des Praxisjahres möglich sind.
─ Die Einführung einer landesweit einheitlichen Bezahlung des Praxisjahres mindestens auf dem Niveau des BAföG-Höchstsatzes.
─ Die Prüfung einer Lösung bezüglich des wegen des vorgezogenen Praxisjahres nicht frei wählbaren Wahltertiärs; insbesondere der Möglichkeit der Facharztausbildung ohne Belegung des dementsprechenden Wahlfaches im Zuge des Praxisjahrs.
Begründung:
Da Bayern im Moment besonders von den Infektionen durch das neuartige Coronavirus betroffen ist, ist es richtig gewesen, dass der Freistaat dem Infektionsschutz Vorrang eingeräumt und das Zweite Staatsexamen im Medizinstudium (M2) nicht stattfinden lassen hat.
In der aktuellen Situation bleibt uns nur, entweder das M2 so schnell wie möglich nachzuholen, um eben die Situation zu vermeiden, dass M2 und M3 hier im kommenden Jahr Schlag auf Schlag stattfinden – oder es ganz ausfallen zu lassen. Da eine schnelle Rückkehr zum normalen gesellschaftlichen Leben derzeit nicht absehbar ist, soll sich die Staatsregierung deshalb der Forderung der Baden-Württembergischen Landesregierung und einiger bayerischer Medizinfakultäten anschließen, das M2 dieses Jahr ersatzlos ausfallen zu lassen. Falls dies keine Früchte trägt muss auch die Studierbarkeit für das M2 neben dem Praxisjahr möglich sein.
In dieser speziellen Situation muss nun aber ganz besonders auf das Wohl der Medizinstudierenden geachtet und deren Einsatz zur Krisenbewältigung auch geschätzt werden. Ob und wie hoch die medizinischen Praktika bezahlt werden ist derzeit einzig und allein den jeweiligen Kliniken überlassen. Das führt dazu, dass es Krankenhäuser gibt, die über 700 Euro zahlen, aber im Gegenzug auch welche, die die bei ihnen tätigen Medizinstudierenden gar nicht entlohnen. Dieser Flickenteppich muss so schnell wie möglich abgeschafft werden. Insbesondere in Anbetracht der derzeitigen Situation. Ein wichtigstes Ziel muss nun sein, eine landesweit einheitliche Bezahlung für das Praxisjahr zu gewährleisten.
Die Problematik des Wahlfachs im Praxisjahr als Grundlage für die Facharztausbildung ist eine, die eine besondere Dringlichkeit aufweist. Eine Lösung für die Wahlfachproblematik muss her, damit die Studierenden, die gerade in Kliniken nicht ihr präferiertes Wahlfach belegen können, trotzdem die von ihnen gewählte Facharztausbildung absolvieren können. Hier muss in solchen Ausnahmesituationen auch flexibel reagiert werden können.
Antrag als PDF: Drucksache 18/7289
18. Wahlperiode 29. Februar 2020
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Markus (Tessa) Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Europäisch denken – Strategie gegen Lieferengpässe für eine verlässliche und sichere Arzneimittelversorgung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf der europäischen Ebene für eine europäische Strategie gegen Lieferengpässe einzusetzen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 soll dazu genutzt werden, die Themenkomplexe Lieferengpässe bei Arzneimitteln und Arzneimittelproduktion in der EU zu diskutieren und europäische Maß-nahmen zu beschließen, mit dem Ziel, die Arzneimittel-Produktionen wieder zu stärken und die Versorgung – insbesondere mit lebensnotwendigen Arzneimitteln – so auch langfristig sicherzustellen.
Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu bemühen, dass Anreize entwickelt werden, um vor allem Wirkstoffproduktionen wieder vermehrt in der EU anzusiedeln. Dabei soll ein Schwerpunkt auf die für Pharmaunternehmen weniger lukrative Herstellung von Impfstoffen und Antibiotika, ins-besondere wegen ihrer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, gelegt werden. Geprüft und diskutiert werden muss zudem, ob neue und innovative Vergütungsmodelle, wie zum Beispiel globale Forschungsfonds, die das Risiko für Arzneimittelhersteller ab-senken und dadurch zur Forschung animieren, oder Pay-for-Performance-Modelle, nicht nur für den Indikationsbereich der seltenen Erkrankungen, sinnvoll wären.
Darüber hinaus wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin intensiv für die Bekämpfung von Lieferengpässen und deren Ursachen sowie für mehr Transparenz einzusetzen und den Bundesrats-Entschließungsantrag zur Vermeidung von Lieferengpässen von Medikamenten – als Bundesratsinitiative der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz – zu unterstützen.
Begründung:
Um den vielschichtigen Ursachen der aktuellen Probleme in der Arzneimittelversorgung begegnen zu können, brauchen wir ein ganzes Maßnahmenbündel, welches gezielt bei den jeweiligen Problemen ansetzt.
In der politischen Diskussion werden derzeit einige wichtige Maßnahmen gegen Lieferengpässe beraten. Die im Bundestag im Rahmen der Beratungen zum Faire-Kassen-Wettbewerbsgesetz aktuell beschlossenen Änderungsanträge gehen in die richtige Richtung. So stellen die Kompetenzerweiterung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die Übernahme der Aufzahlungen von Alternativprä-paraten durch die Kassen oder die Forderungen, Hersteller und Großhändler für be-stimmte Arzneimittel, die auf Listen vermerkt werden und versorgungskritisch sind, zu einem regelmäßigen Monitoring zu verpflichten, wichtige Bausteine zur Verbesserung der derzeitigen Lage dar.
Diese Maßnahmen sind richtig, stellen aber nur erste Schritte dar. Obwohl Anstrengungen auf der nationalen Ebene wichtig sind, kann das Problem der Lieferengpässe nur auf der europäischen Ebene gelöst werden. Deshalb ist eine gemeinsame europäische Strategie in diesem Bereich von enormer Bedeutung.
Dabei ist auch die Zusammenarbeit auf allen Ebenen wesentlich. Sie fängt zwischen den unterschiedlichen Gesundheitsakteuren im deutschen Gesundheitswesen an und sollte – über die nationalen Grenzen hinweg – auch innereuropäisch fortgeführt werden. Formate wie der beim BfArM angesiedelte „Jour Fixe Lieferengpässe“ oder geplante Diskussionsformate während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 sind deshalb zu befürworten.
Gerade ältere, chronisch oder psychisch kranke Patientinnen und Patienten empfinden es als sehr belastend und verunsichernd, wenn notwendige Medikamente in der Apotheke nicht lieferbar sind. Sie sind seit Jahren auf ein bestimmtes Präparat eingestellt und müssen dieses nun kurzfristig absetzen oder werden auf ein anderes Mittel oder eine andere Dosierung umgestellt. Das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Sicherheit unseres Gesundheitswesens wird in diesen Momenten auf eine harte Probe gestellt.
Im Zusammenhang mit Lieferengpässen wird zwar immer wieder davon gesprochen, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland grundsätzlich sichergestellt sei. Es ist auch korrekt, dass nicht jeder Lieferengpass gleich ein Versorgungsengpass ist. Doch um die Arzneimittelversorgung flächendeckend und nachhaltig sicherzustellen, müssen auch Lieferengpässe, die per Definition nicht als Versorgungsengpässe gelten, als relevant für die Patientinnen und Patienten erachtet werden. Auch bei nicht lieferbaren Darreichungsformen sind daher wirksame Maßnahmen nötig.
Solche Engpässe wiegen schwer für chronisch kranke Patientinnen und Patienten. Die Betroffenen sind häufig auf eine ganz bestimmte Darreichung angewiesen, weil sie nur diese anwenden oder vertragen können. Dann wird auch ein für die Versorgung schein-bar nicht relevanter Lieferengpass zu einem relevanten existenziellen Problem für Patientinnen und Patienten.
Eine hohe Transparenz über den Umfang und die Ursachen von Lieferengpässen ist die Voraussetzung für die Steuerung weitergehender Maßnahmen. Der Problematik lie-gen sehr unterschiedliche und zum Teil komplexe Ursachen zugrunde. Lieferengpässe sind kein allein deutsches Phänomen. Globale Lieferketten, Monopolstrukturen, also Produktionsverlagerungen auf wenige Standorte, Rohstoffengpässe in der Produktion und auch Qualitätsmängel können genauso ursächlich sein wie Marktaustritte oder Produktionseinstellungen als Folge gezielter Unternehmensstrategien. Insbesondere Wirkstoffproduktionen für wichtige Medikamente außerhalb der EU sind zunehmend zu einem großen Problem geworden.
Antrag als PDF: Drucksache 18/6569
18. Wahlperiode 06.02.2020 Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Johannes Becher, Cemal Bozoğlu, Dr. Martin Runge, Toni Schuberl, Florian Siekmann, Ursula Sowa, Dr. Sabine Weigand und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Weibliche Genitalverstümmelung frühzeitig bekämpfen und verhindern
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) an Mädchen und jungen Frauen zu ergreifen:
─ Aufbau von je einer Fachberatungsstelle zur Prävention und Bekämpfung von weiblicher Genitalverstümmelung in den Metropolregionen München und Nürnberg
─ Fortbildungsangebote für Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in den ANKER-Einrichtungen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Ärztinnen und Ärzte, Leh-rerinnen und Lehrer, Polizei, um Betroffene bzw. Gefährdete frühzeitig zu erkennen und FGM zu verhindern
─ Training von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die bzw. innerhalb der betroffenen Communities
─ Öffentlichkeitsarbeit (Informationsbroschüren) zu FGM u. a. als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und Straftatbestand in Deutschland in den wichtigsten Herkunftssprachen
─ Aufnahme des Themas FGM in den Prüfungskatalog der Humanmedizin und in den Prüfungskatalog der Hebammen
Begründung:
Am 06.02.2020 ist der Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung an Mädchen und jungen Frauen. Im Gegensatz zur öffentlichen Meinung wird sie nicht nur in subsaharischen Ländern, in Irak und Ägypten, in einigen Teilen Süd-ostasiens und Südamerikas praktiziert, sondern auch in Deutschland. Laut der Dunkelzifferstatistik von Terre des Femmes waren 2018 in Bayern 11 942 Frauen ab 18 Jahren von Genitalverstümmelung betroffen und 2 888 Mädchen unter 18 Jahren gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden.
Eine bayernweite Infrastruktur zur Prävention und Bekämpfung von FGM existiert – ab-gesehen von der von der städtisch finanzierten Fachstelle „Wüstenrose“ in München – bislang nicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungseinrichtungen, für die auf-grund ihres spezifischen Beratungsauftrages FGM in einem Beratungsgespräch Thema werden könnte, verfügen über ein gewisses Basiswissen, zum Beispiel über Hintergründe, Formen, Häufigkeiten, Verbreitung und gesundheitliche Folgen. Es mangelt je-doch an Wissen zu spezialisierten Sachverhalten, die aber für die Beratung wichtig sind, wie zum Beispiel zur Kostenübernahme für medizinische Rekonstruktionen oder zu ausländerrechtlichen Sachverhalten.
Um gefährdete oder betroffene Mädchen und Frauen zu erkennen und zu erreichen, bedarf es Fortbildungsangebote (Sensibilisierung) für die Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in den ANKER-Einrichtungen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter in den Flüchtlingsunterkünften und Asylberatungsstellen, für Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizei. Dies ist gerade für die Prävention von und das früh-zeitige Einschreiten gegen Genitalverstümmelung notwendig. Gerade die Communities sind wichtig, um gefährdete und betroffene Frauen zu erreichen. Die Aufklärungsarbeit sollte hier ansetzen.
Gerade in den Communities der Herkunftsländer, in denen Genitalverstümmelung weit verbreitet ist, wird sie unter starkem sozialem Druck auf die jungen Frauen auch in Bayern weiterhin praktiziert. Öffentlichkeitsarbeit in den Sprachen der Herkunftsländer, in denen FGM am häufigsten praktiziert wird, ist deshalb notwendig. Neben sexualpädagogischer Aufklärung soll dabei explizit darauf aufmerksam gemacht werden, dass weibliche Genitalbeschneidung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und ein Straftatbestand ist, der in Deutschland mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet wird.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Gesundheit- und Pflege angenommen.
Antrag als PDF: Drucksache 18/6189
18. Wahlperiode 06.02.2020 Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Andreas Krahl, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Markus (Tessa) Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Klinikpersonal wirkungsvoll schützen und stärken
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. entsprechende Maßnahmen zeitnah einzuleiten, um an allen bayerischen Universitätskliniken die neu entwickelte Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 einzuführen. 2. sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Arbeitssituation des Personals in den Universitätskliniken verbessert wird, insbesondere, dass
─ pflegerisches Fachpersonal von nichtfachlichen Aufgaben entlastet wird,
─ ärztliches Personal von nichtärztlichen Tätigkeiten entlastet wird,
─ die interprofessionelle Zusammenarbeit deutlich mehr forciert wird,
─ notwendige Schritte eingeleitet werden, dass eine automatisierte und manipulationsfreie Erfassung der Arbeitszeit als Standard in allen Universitätskliniken gilt,
─ die Nichteinhaltung von Arbeitszeitgesetzen, von Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und von Tarifverträgen systematisch erfasst und sanktioniert wird,
─ die Organisation, Strukturen und Arbeitsabläufe in den Universitätsklinika kritisch untersucht und optimiert werden, um Mehrfachbelastungen zu vermeiden und Personalressourcen effizient einzusetzen,
─ mehr Zeit für die Weiterbildung eingeräumt wird und
─ die Planungssicherheit für das Personal durch eine verlässliche und verbindliche Dienstplanung erhöht wird sowie ein verbindliches Management von Personalausfällen etabliert wird. 3. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein verbindliches differenziertes Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte zur Erfassung des Personalbedarfs entwickelt wird und entsprechende Personalbedarfsvorgaben für Ärztinnen und Ärzte in allen Krankenhausbereichen der Kliniken festgelegt werden.
Begründung:
Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Die Einführung von Personaluntergrenzen in der Pflege seit Anfang 2019 hat gezeigt, dass dies der falsche Weg ist. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege wurde u. a. beschlossen ein neues Personalbemessungsinstrument in der Pflege zu erproben, um eine verbesserte und am Bedarf ausgerichtete Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sicherzustellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft haben nun ein neues Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege erarbeitet.
Die neu entwickelte Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 soll den Pflegebedarf nun nach exakt definierten Leistungsstufen berechnen. Dabei gibt es jeweils vier Stufen einer allgemeinen und einer speziellen Pflege – von einfach bis hochaufwändig. Die allgemeine Pflege umfasst Grundleistungen wie Körperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilisierung. Die spezielle Pflege berücksichtigt individuell nötige Zusatzleistungen wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel. Zudem gibt es für einen Pflegegrundwert pro Tag für Organisationsaufgaben ohne direkten Patientenbezug sowie einen Fallwert, der etwa den Zusatzaufwand für Aufnahme und Entlassung von Patienten berechnet. Auch soll die Besetzung im Nachtdienst besser geregelt werden. Seit Beginn diesen Jahres gilt zudem das Fallpauschalsystem (DRG) nicht mehr für die Krankenhauspflege und eröffnet den Kliniken so auch die Möglichkeit, die Pflege als Qualitätsmerkmal und nicht als Kostenfaktor zu begreifen und zu kommunizieren. Mit der zeitnahen Umsetzung des verbesserten Instrumentes zur Personalbemessung kann die Staatsregierung zur Beendigung der Personalkrise in der Pflege in den bayerischen Universitätsklinika beitragen.
Die Staatsregierung verfügt über Mehrheiten in den Aufsichtsräten der bayerischen Universitätsklinika und kann damit die Arbeitssituation der Beschäftigten direkt beeinflussen. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass alle anderen Kliniken nachziehen. Die öffentliche Aufmerksamkeit fokussiert sich zurecht derzeit insbesondere auf den Personalmangel und die Arbeitsverdichtung in der Pflege. Dabei sind die Probleme im ärztlichen Dienst aber ähnlich. Dies haben auch die (Warn-)Streiks der Gewerkschaften des ärztlichen Personals am 03. und 04.02.2020 gezeigt. Viele Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus arbeiten am Rande der Belastungsgrenzen, was zu einer Gefährdung der Arztgesundheit und der Patientensicherheit führen kann. So erhöht zum Beispiel die deutliche Verkürzung der Liegezeit der Patientinnen und Patienten die Arbeitsbelastung für Ärztinnen und Ärzte stark, insbesondere durch diagnostische, therapeutische und operative Prozeduren, sowie durch den Aufnahme- und Entlassprozess mit Anamnese, Arztbrieferstellung etc.
Dass ein funktionierendes Personalbemessungsinstrument auch bei der Ärzteschaft funktionsfähig wäre, zeigt bereits ein sehr gutes modulares Kalkulationsinstrument für die Besetzung einer Intensivstation, das vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vor vielen Jahren entwickelt und erst kürzlich aktualisiert wurde. Es ermöglicht den zuständigen Ärztinnen und Ärzten die systematische Analyse und Kalkulation des Personalbedarfs auf der Basis der erbrachten intensivmedizinischen Leistungen unter Berücksichtigung der eigenen Betriebsorganisation. Die Qualität in der Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger muss an erster Stelle stehen. Es kann nicht sein, dass wir weiter nach dem Gießkannenprinzip in die Kliniken investieren, ohne den Qualitätsaspekt dabei zu berücksichtigen.
Eine Reform der Krankenhausplanung ist zwingend notwendig und muss endlich neben Leistung und Qualität auch Strukturen zu technischen und personellen Vorgaben enthalten. Überlastetes Personal stellt ein enormes Risiko für Patientinnen und Patienten dar. Das Argument einer mangelnden Verfügbarkeit ärztlicher oder pflegerischer Fachkräfte rechtfertigt jedoch, auch im Sinne der Patientensicherheit und insbesondere der Qualität der Gesundheitsversorgung, keinesfalls eine unzureichende Personalausstattung oder eine Ablehnung von Personalbemessungsinstrumenten. Wesentlich ist u.a. auch ein korrekter Umgang mit der „Ressource Fachpersonal“ und ein konsequentes Delegieren von nichtärztlichen und nichtpflegerischen Tätigkeiten.
Der Antrag als PDF: Drucksache 18/6216
18. Wahlperiode 06.02.2020 Antrag I
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Eva Lettenbauer, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Markus (Tessa) Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frauen nicht alleine lassen I – medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen bayernweit sicherstellen
Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihrem Auftrag nach § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) nachzukommen und ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dazu wird die Staatsregierung alle notwendigen Schritte unternehmen, auch unter Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), um dem sich bereits jetzt abzeichnenden Bild einer Versorgungslücke hinsichtlich der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu begegnen und angemessene Maßnahmen einleiten, die Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, die Erlaubnisinhaber nach Art.3 Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz (BaySchwHEG) sind, flächendeckend im Freistaat zu erhöhen.
Mit diesem Ziel wird die Staatsregierung
1. einen Bericht im Ausschuss für Gesundheit und Pflege vorlegen, mit welchen Maßnahmen einerseits besonders angehenden Ärztinnen und Ärzten das Thema Schwangerschaftsabbrüche nähergebracht und damit die Anzahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte flächendeckend im Freistaat erhöht und ebenso eine flächendeckende stationäre Versorgung sichergestellt werden kann,
2. die Möglichkeit prüfen, wie an allen Universitätskliniken in Bayern Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a Abs. 1 und 4 (Beratungsregelung) Strafgesetzbuch (StGB) bzw. nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB (medizinische Indikation oder nach einer rechtswidrigen Tat) umsetzbar sind.
Begründung:
Die Bundesländer haben nach § 13 Abs. 2 SchKG ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Aus der Schriftlichen Anfrage mit Drs. 18/5450 geht hervor, dass dies nicht überall in Bayern gewährleistet wird. In einigen Regionen müssen Frauen sehr lange Wege zurücklegen, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen. So führen bspw. nach Angaben der Staatsregierung in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Oberfranken lediglich zwei Arztpraxen Schwangerschaftsabbrüche durch, im Regierungsbezirk Niederbayern sind es drei. Ebenso führt z. B. im Regierungsbezirk Oberpfalz nach Angaben der Staatsregierung keine Klinik diesen Eingriff durch. Selbst Drucksache 18/6191 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2 wenn es Klinken gibt, die nach Bereitschaftsanzeige nach Art. 4 BaySchwHEG nicht eingetragen sind, ist ein ausreichendes Angebot nicht vorhanden.
Hinzu kommt, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, in absehbarer Zeit in Rente gehen. Der Altersdurchschnitt der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bayern, die Schwangerschaftsabbrüche und Beratungen vornehmen, liegt bei 57 Jahren. Bereits jetzt ist abzusehen, dass in spätestens fünf Jahren keine flächendeckende ambulante Versorgung gewährleistet werden kann. Es ist daher vorhersehbar, dass es in den kommenden Jahren immer schwieriger für Frauen sein wird, einen nach dem Gesetz straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Frauen, die ungewollt schwanger sind, brauchen Informationen und Beratung, keine Stigmatisierung und keine Bevormundung. Das Gesetz stellt es Ärztinnen und Ärzten frei, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht. Ärztinnen und Ärzte müssen mehr sensibilisiert werden, damit Frauen in schwieriger Lage Leistungsanbieter finden, die einen Schwangerschaftsabbruch nach medizinischem Standard durchführen. Anders wird es nicht funktionieren.
Antrag als PDF: Drucksache 18/6191
18. Wahlperiode 06.02.2020 Antrag II
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Eva Lettenbauer, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Markus (Tessa) Ganserer, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frauen nicht alleine lassen II - Schwangerschaftsabbrüche als Thema im Studium Humanmedizin und der ärztlichen Weiterbildung stärken
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich im Rahmen der Reform des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) für eine stärkere Sensibilisierung und Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium einzusetzen, damit sichergestellt ist, dass Studierende entsprechende Kompetenzen während des Medizinstudiums erwerben können. Dazu gehören u. a. die relevanten rechtlichen, gesellschaftspolitischen und ethischen Aspekte, aber ebenso die medizinische Dimension von Schwangerschaftsabbrüchen (bspw. in Form von Wissen über die unterschiedlichen Methoden, die jeweiligen Vor- und Nachteile, Nebenwirkungen und mögliche Komplikationen),
─ im Austausch mit Hochschulen und Landesärztekammer zu prüfen, mit welchen weiteren Maßnahmen das Thema Schwangerschaftsabbruch qualitativ und quantitativ sowohl stärker im Medizinstudium an staatlichen Hochschulen in Bayern als auch in der ärztlichen Weiterbildung verankert werden kann.
Begründung:
Eine Schriftliche Anfrage (Drs. 18/5450) der Abgeordneten Eva Lettenbauer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verdeutlicht, dass bereits heute die wohnortnahe Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches nicht in allen Teilen Bayerns gewährleistet werden kann. Betroffene Frauen müssen teilweise weite Wege auf sich nehmen, um einen entsprechenden Eingriff vornehmen zu lassen. So führen bspw. nach Angaben der Staatsregierung in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Oberfranken lediglich zwei Arztpraxen Schwangerschaftsabbrüche durch, im Regierungsbezirk Niederbayern sind es drei.
Ebenso führt z. B. im Regierungsbezirk Oberpfalz nach Angaben der Staatsregierung keine Klinik diesen Eingriff durch. Aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte in Bayern, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, wird sich diese Situation in den kommenden Jahren zuspitzen. So liegt der Altersdurchschnitt dieser Ärztinnen und Ärzte im Regierungsbezirk Unterfranken bspw. bei 66 Jahren. Bayernweit wird der anstehende Ruhestand vieler Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüche zu einer Zuspitzung der Versorgungslage führen – insbesondere auch weil der qualifizierte Nachwuchs fehlt. Bei der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, die Versorgung sicherzustellen, nehmen angehende Ärztinnen und Ärzte eine Schlüsselrolle ein. Gleichzeitig klagen Studierende der Drucksache 18/6192 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2 Humanmedizin aber über eine unzureichende Präsenz des Themas in der Ausbildung.
Im Bundesgebiet haben einzelne Hochschulen diese Situation und die Notwendigkeit einer entsprechenden Verbesserung der medizinischen Ausbildung bereits erkannt: so erhielt die Berliner Gruppe „Medical Students for Choice“ im Dezember 2019 den Margherita-von-Brentano-Preis der Freien Universität Berlin, um ihr Engagement für eine bessere Verankerung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der ärztlichen Ausbildung sowie für eine strukturierte Verbesserung der humanmedizinischen Lehre im Feld der Gendermedizin zu würdigen.
Antrag als PDF: Drucksache 18/6192
18. Wahlperiode 29.01.2020 Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Markus (Tessa) Ganserer, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Christina Haubrich, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Medizinische Versorgung von trans-Personen sicherstellen Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag schriftlich über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von trans-Personen zu berichten. Dieser Bericht soll insbesondere darüber Auskunft geben,
─ inwiefern die Kassenärztliche Vereinigung Bayern ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag bezüglich der Bartepilation von Transsexuellen nicht nachkommt,
─ was das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege als Aufsichtsbehörde bisher unternommen hat, um diesen Systemmangel zu beseitigen,
─ welche Ansätze die Staatsregierung verfolgt, um hier zu einer Lösung zu kommen.
Begründung:
Nach gängiger Rechtsprechung und Literatur besteht kein Zweifel, dass transsexuelle Versicherte auf der Grundlage von § 27 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) einen Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen einschließlich der Epilation der Barthaare haben.
In der Behandlungsleitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ wird die Versorgungssituation wie folgt beschrieben: „Im Zusammenhang mit der Epilation der Barthaare ist in Deutschland seit vielen Jahren die Situation einer strukturellen Diskriminierung der Behandlungssuchenden gegeben (Fuchs et al., 2012; Neander, 2014). Der Zugang zur medizinisch notwendigen Behandlung ist in vielen Fällen erheblich erschwert oder nicht gewährleistet (ebd.).“ Seitdem scheint sich die Situation nicht zu verbessern.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat dabei nach § 72 SGB V die vertragsärztliche Versorgung so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Stands der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden. Die KVB als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Diesem Sicherstellungsauftrag kommt die KVB bei der Bartepilation von Transsexuellen nicht nach. Zwar haben versicherte Transsexuelle grundsätzlich Anspruch auf Behandlung mittels Barthaarepilation zur dauerhaften Entfernung der Barthaare als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch die vorgesehenen Behandlungszeiten bei den in Frage kommenden Abrechnungsschlüsseln sind nicht praktikabel und die Kostensätze für die Ärztinnen und Ärzte nicht kostendeckend, sodass sich kein Arzt findet, welcher die Behandlung als Kassenleistung anbietet.
Betroffene können sich daher in der Regel nur privatärztlich oder bei ausgebildeten Elektrologistinnen und Elektrologisten versorgen lassen. Dieser Systemmangel führt dazu, dass die Betroffenen in sehr aufwändigen, teilweise gerichtlichen Verfahren ihren Rechtsanspruch durchsetzen müssen.
Antrag als PDF: Drucksache 18/5893
18. Wahlperiode 23.01.2020 Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent, Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Markus (Tessa) Ganserer, Christina Haubrich, Claudia Köhler, Andreas Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Betriebliches Gesundheitsmanagement stärker fördern: Freibetrag zur Förderung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesundheit anheben
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ sich erstens dafür auf Bundesebene einzusetzen, dass die Begrenzung der Lohnsteuerfreiheit für Unternehmen für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten von 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter mindestens auf 1 200 Euro pro Jahr angehoben wird und
─ zweitens die entsprechenden Punkte der Initiative von Nordrhein-Westfalen im Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ zu unterstützen, die eine Anhebung dieses Freibetrags von 500 Euro auf 1 200 Euro vorsehen (BR-Drs. 309/18).
Begründung:
Nach zwölfjähriger Debatte wurden mit dem Präventionsgesetz im Sommer 2016 auf Bundesebene weitreichende Maßnahmen beschlossen. Um Krankheiten wirksam vorzubeugen, müssen die Menschen erstens überhaupt erreicht werden und zweitens motiviert werden, ihr Verhalten zu ändern oder konsequent bleiben. Genauso wichtig ist die Veränderung von Arbeits- und Lebensbedingungen, die die Gesundheit gefährden. Hier sind alle Beteiligten gefragt.
Betriebe bilden hier keine Ausnahme, denn die körperliche und psychische Beanspruchung der Beschäftigten nimmt weiter zu. Die betriebliche Gesundheitsförderung erreicht jedoch lediglich 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (laut dem Präventionsbericht 2016; GKV-Spitzenverband1 ). Das wären nur etwa 4,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Betrieben.
Während große Unternehmen inzwischen mit Erfolg in gesunde Arbeitsverhältnisse und individuelle Angebote zur Gesundheitsvorsorge investieren, haben kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit bis zu 499 Beschäftigten nach wie vor Schwierigkeiten sich zu engagieren. Hier müssen wir nachsteuern, denn dort arbeiten ca. 78 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Laut dem BKK Dachverband e. V.2 bieten 63 Prozent der KMU immer noch kein betriebliches Gesundheitsmanagement-Angebot. Sie können viel mehr tun, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. 1 Spitzenverband Bund der Krankenkassen 2 Interessenvertretung der betrieblichen Krankenversicherung Drucksache 18/5751 Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode Seite 2 Deshalb müssen gesetzliche Rahmenbedingungen, die das verhindern oder erschweren, geändert werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können durch vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands ihrer Belegschaft beitragen. Hierzu gehört zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Rückenschule, Pilates-Kurse, Suchtprävention, Ernährung oder Burn-out-Prävention. Seit dem 01.01.2009 ist die Förderung der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesundheit durch einen Freibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr steuerbegünstigt (Einkommensteuergesetz – EStG § 3, Nr. 34). Durch die Anhebung des Freibetrags werden die Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements gefördert und kleinere und mittlere Unternehmen noch mehr motiviert für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Angebote zu schaffen. Betriebe können ihr Engagement auf diesem Gebiet auch anschließend gut im Konkurrenzkampf um Fachkräfte nutzen.
Nordrhein-Westfalen hat einen Antrag für eine Entschließung des Bundesrates „Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft“ eingereicht, der u.a. eine Anhebung dieses Freibetrags von 500 Euro auf 1 200 Euro vorsieht (BR-Drs. 309/18). Der Freistaat soll diese Initiative unterstützen.
Der Antrag als PDF: Drucksache 18/5751
18. Wahlperiode 23.01.2020 Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan, Christina Haubrich, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Tim Pargent, Gisela Sengl und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Expertinnen- und Expertenanhörung zum Studium der Humanmedizin an bayerischen Universitäten
Der Landtag wolle beschließen:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst führt, gemeinsam mit dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege, eine Expertinnen- und Expertenanhörung zur Zukunft des Medizinstudiums sowie zu Weiterbildung und Berufseinstieg approbierter junger Medizinerinnen und Mediziner durch. Begründung: Die medizinische Ausbildung an bayerischen Hochschulen befindet sich in einem massiven Umbruchs- und Reformprozess, der das Studium der Humanmedizin grundlegend verändern wird. Ziel dieser Reform ist auch, angemessene Antworten zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung der bayerischen Bevölkerung zu liefern. Aus diesem Anlass halten wir es für notwendig, eine Expertinnenund Expertenanhörung zu Reformprozess und strukturellen Rahmenbedingungen des Medizinstudiums durchzuführen.
Die Anhörung soll Raum bieten, die konkrete Situation des Medizinstudiums an den verschiedenen Hochschulorten in Bayern zu beleuchten, die (regionalen) Bedarfe in den Blick zu nehmen, den Zusammenhang von Studienort, Praktika und Weiterbildungsort mit dem Berufseinstieg nach abgeschlossenem Facharzt zu diskutieren sowie auch die Option des Teilzeitstudiums in der Humanmedizin zu erörtern. Ebenso sollen die Expertinnen und Experten darüber informieren, vor welche Herausforderungen die Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ die Hochschulen stellt.
Der Antrag als PDF: Drucksache 18/5745
Änderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Claudia
Köhler, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent,
Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Eva
Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 hier: Sicherung der medizinischen
Versorgung im ländlichen Raum (Kap. 14 03, TG 60-66)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 14 03 TG 60-66 "Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und
der Gesundheitsinfrastruktur" wird ein neuer Titel "Zuschüsse zur Förderung von mobilen
Praxisteams und Fahrdiensten zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land"
ausgebracht und 2020 mit Mitteln in Höhe von 0,5 Mio. Euro ausgestattet.
Begründung:
Die Mobilität sowohl von Leistungserbringern, als auch von Versicherten in dünn besiedelten
Regionen wird in Zukunft für die Sicherstellung guter und wohnortnaher medizinischer
Versorgung immer wichtiger.
Um eine bedarfsgerechte Versorgung in den ländlichen Regionen nachhaltig zu gewährleisten,
müssen neue Möglichkeiten gefördert, ausprobiert und deren Einsatz evaluiert werden.
Hierbei handelt es sich insbesondere um Fahrdienste und mobile Praxisteams, die durch
Primärversorgungspraxen, Zahnärzt*innen, ländliche Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste
und Apotheken gestützt werden. So könnten auch in kleinen Orten regelmäßige Sprechstunden
von Zahnärzt*innen und Ärzt*innen diverser Fachrichtungen stattfinden bzw. eine aufsuchende
Beratungs- und Versorgungsstruktur sichergestellt werden.
Der Änderungsantrag als PDF: Drs. 18/4986
Änderungsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Claudia
Köhler, Gülseren Demirel, Thomas Gehring, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Tim Pargent,
Gisela Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Andreas
Krahl, Eva Lettenbauer, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nachtragshaushaltsplan 2019/2020 hier: Maßnahmen zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsinfrastruktur im ländlichen
Raum (Kap. 14 03, TG 60-66)
Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Nachtragshaushalts 2019/2020 wird folgende Änderung vorgenommen:
In Kap. 14 03 TG 60-66 "Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der
Gesundheitsinfrastruktur" wird ein neuer Titel "Zuschüsse zur Förderung von kommunalen
MVZ-Gründungen auf dem Land" ausgebracht und 2020 mit Mitteln in Höhe von 0,5 Mio. Euro
ausgestattet.
Begründung:
Bereits seit 2011 können Kommunen theoretisch eigene Medizinische Versorgungszentren
(MVZ) gründen. Die Hürden waren damals allerdings so hoch, dass sie kaum eine Stadt,
Gemeinde oder ein Landkreis überwinden konnte. 2015 griff der Gesetzgeber mit dem
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) erneut ein: Seitdem gelten Kommunen als regelhaft
zulässige Träger von MVZ - gleichwertig zu Vertragsärzten, Kliniken und Dialyseträgern. Die
Gründung eines kommunalen MVZ ist nun nicht mehr auf Ausnahmefälle beschränkt. Eine
explizite Zustimmung durch die KVen ist ebenfalls nicht mehr nötig. Trotz dieser gesetzlichen
Erleichterungen treten bundesweit bisher nur vereinzelt Kommunen als MVZ-Träger in
Erscheinung. Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu sichern, ist es wichtig, dass sich
auch Kommunen an der Aufgabe beteiligen können. Auch das StmfGP setzt auf die Gründung
kommunaler Medizinischer Versorgungszentren und hat einen Handlungsleitfaden für die
Kommunen erarbeitet. Mit einer Anschubfinanzierung würde den Kommunen dieser Schritt
erleichtert.
MVZ gelten als attraktive Arbeitgeber - vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte. Die Ergebnisse
der Umfragen zeigen, dass eine Anstellung im ambulanten Bereich tendenziell immer
beliebter wird. In Anstellung ist beispielsweise eine Teilzeittätigkeit viel leichter möglich als in
Selbstständigkeit. Auch tragen Ärztinnen und Ärzte in Anstellung kaum finanzielle Risiken und
haben wenig mit administrativen Aufgaben zu tun.
Den Änderungsantrag als PDF: Drs. 18/4986
Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Andreas Krahl, Christina
Haubrich, Gülseren Demirel, Gisela Sengl, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen
Mistol, Verena Osgyan, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer,
Claudia Köhler, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Nutzen und Potenzial in den "Gesundheitsregionen plus" in Bayern
erhalten!
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung möge umgehend die geplante Weiterentwicklung des Förderkonzeptes
fertigstellen und über die angekündigte Förderrichtlinie für die Gesundheitsregionen plus in Bayern
berichten.
Die Staatsregierung wird zudem aufgefordert den Regionen, die vor dem Abschluss der ersten
Förderperiode stehen, unter Berücksichtigung der angekündigten neuen Förderperiode sowie im
Rahmen der dafür geplanten Ausgabemittel im Doppelhaushalt 2019/2020, Planungssicherheit
für die Geschäftsstellen zu gewährleisten. Sicherheit dahingehend, dass die aufgebauten
Geschäftsstellen diese jetzt nicht aufgeben und Personal entlassen müssen, um sie dann nach
Weiterentwicklung des Konzeptes und Erstellung der Richtlinie wieder neu aufzubauen.
Begründung:
Die oberste Zielsetzung der Gesundheitsregionen plus ist es, den Gesundheitszustand der
Bevölkerung, gerade auch im Hinblick auf die gesundheitliche Chancengleichheit, zu verbessern
und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu erhöhen. Als ein fachlich kompetentes Netzwerk
regionaler Akteure des Gesundheitswesens bemühen sich die Gesundheitsregionen plus um die
Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Bayern. Die Verstetigung
einzelner Projekte begrüßt die Staatsregierung ausdrücklich und hat selbst großes Interesse
daran erfolgreiche Projekte zu erhalten.
Die Landkreise leisten großartiges in der Initiierung neuer Projekte und Kampagnen und
damit einen ernom wichtigen Beitrag in der Versorgung der Bürger und Bürgerinnen. Gerade
vor Ort lassen sich Versorgungskonzepte, nach der von der Staatsregierung ausgegebenen obersten Zielsetzung der Gesundheitsregionen plus , anhand regionaler Gegebenheiten, am Besten verwirklichen. Die Förderung durch den Freistaat erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ohne Rechtspflicht. Die Erstellung einer Förderrichtlnie wurde seitens der
Staatsregierung angekündigt. Für die Errichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle
innerhalb der Gesundheitsregion plus gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen in Form einer
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben -
höchstens in Höhe von 50.000 Euro je Jahr.
Die erste Förderperiode von fünf Jahren läuft in manchen Regionen 2019 aus. Die Förderung
für weitere fünf Jahre soll unmittelbar anschließen. Deshalb ist es nun notwendig, dass
die angekündigte Weiterentwicklung des Förderkonzeptes für folgende Förderperioden
umgehend fertiggestellt sowie die angekündigte Förderrichtlinie bekanntgegeben wird. Damit
den Gesundheitsregionen plus entsprechende Planungssicherheit für den weiteren Betrieb ihrer
aufgebauten Geschäftsstellen gewährleistet werden kann und die erfolgreichen Projekte
weitergeführt werden können, wie auch von der Staatsregierung ausdrücklich gewünscht.
Der Dringlichkeitsantrag als PDF: Drs. 18/4075
Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren
Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela
Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler,
Andreas Krahl, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitspersonal schützen! I - Landeslagebild und
Dunkelfeldforschung zur Gewalt gegen Ärzt*innen, Pflegepersonal und
Angestellte in bayerischen Krankenhäusern sowie niedergelassenen
Ärzt*innen
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, eine regelmäßige Datenerhebung- und auswertung
sowie eine wissenschaftliche Untersuchung des Dunkelfelds über Gewalt gegen Ärzt*innen,
Pflegepersonal und Angestellte in bayerischen Krankenhäusern sowie zu Übergriffen bei
niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen zu erstellen bzw. in Auftrag zu geben.
Begründung:
Die Gewalt gegen Ärzte und Ärztinnen und Gesundheitspersonal im Krankenhaus nimmt seit
Jahren zu. Besonders in Notaufnahmen oder anderen sensiblen Bereichen in Krankenhäusern
werden die Mitarbeiter*innen immer häufiger Opfer verbaler oder körperlicher Übergriffe. Aus
einer Antwort des Bayerischen Staatsministers des Innern, Sport und Integration geht hervor,
dass keine Aussagen hinsichtlich der Anzahl von Übergriffen von Patienten und Patientinnen
gegenüber Krankenhauspersonal getroffen werden können. Durch Betroffene wird über mediale
Berichterstattungen immer häufiger darauf aufmerksam gemacht. Insbesondere das Dunkelfeld
von verbaler Gewalt gegenüber Personal in Arztpraxen, Medizinern und im Krankenhaus dürfte
besonders hoch sein. Die Studienlage in Deutschland zu diesem Thema ist immer noch sehr
gering. Die Erfassung von Häufigkeiten, Ursachen, Täterprofilen und Folgen dürfen nicht mehr
weiter vernachlässigt werden.
Um Erkenntnisse über das Gesamtaufkommen der Gewalt gegen Personal im Krankenhaus
und in Arztpraxen zu gewinnen, braucht es eine wissenschaftliche Untersuchung, die auch
das Dunkelfeld ins Auge fasst. Zur detaillierten Analyse der Gefahrenlage und Entwicklung
präventiver Maßnahmen ist Gewalt gegen Ärzte und Ärztinnen und Gesundheitspersonal in
einem Lagebild zu erfassen. Auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel sehen wir in der bisher
fehlenden Dunkelfeldforschung und einer Übersicht zur Lage in Bayern eine unverzichtbare
Ergänzung zur amtlichen Statistik einerseits und Ableitung präventiver Maßnahmen andererseits.
Der Antrag als PDF: Drs. 18/3840
Antrag
der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich, Gülseren
Demirel, Thomas Gehring, Eva Lettenbauer, Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Gisela
Sengl, Benjamin Adjei, Kerstin Celina, Barbara Fuchs, Tessa Ganserer, Claudia Köhler,
Andreas Krahl, Tim Pargent, Stephanie Schuhknecht und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitspersonal schützen! II – präventive Maßnahmen stärken
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass die Gewaltbereitschaft gegenüber Ärzt*innen, Pflegepersonal und
Angestellte im Krankenhaus zunimmt und setzt ein deutliches und unmissverständliches Signal,
dass solche Gewalttaten nicht toleriert werden.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind,
den Schutz von Krankenhauspersonal zu erhöhen und Angriffe zu verhindern, umgehend zu
ergreifen. Dazu wird die Staatsregierung aufgefordert den Fokus auf Präventionsarbeit zu
legen. Der Landtag setzt sich dafür ein, bei der Konzipierung und Bereitstellung von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen zur Deeskalation und Selbstverteidigung zu unterstützen und
Maßnahmen prüft solche Bemühungen zu unterstützen.
Begründung:
Besonders Notaufnahmen sind sensible Bereiche, in denen sich das Personal mit Gewalt und
Aggression konfrontiert sieht. Gewalt gegenüber Mitarbeitern ist in Notaufnahmen besonders
häufig und wird anhand internationaler Daten auf mindestens einen Vorfall pro Woche und
Notaufnahme geschätzt. Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung 2015 in den Notfallbereichen
der Charité – Universitätsmedizin Berlin, stellen fest: Fast alle Mitarbeiter in den Notaufnahmen
der Charité waren innerhalb von sechs Monaten mindestens einmal verbaler Gewalt und ein
Drittel der Mitarbeiter körperlicher Gewalt ausgesetzt. Eine Ärztebefragung im Auftrag der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Verbandes der niedergelassenen Ärzte
Deutschlands (NAV-Virchow-Bund) hat ergeben, dass es demnach in deutschen Arztpraxen pro
Arbeitstag 75 Mal zu körperlicher Gewalt kommt. Die Zahl der verbalen Übergriffe wird weitaus
höher geschätzt.
Lange Wartezeiten, überfüllte Wartezimmer, fehlendes Wissen und Verständnis über die
Einteilung von Notfällen und es beginnt ein Teufelskreis von Unzufriedenheit, Ungeduld
und Anspannung. Viele Mitarbeiter fühlen sich auf solche Situationen nur unzureichend
vorbereitet. Hinzu kommt der Personalmangel, der zusätzlich alle Beteiligten unter Zeitdruck
setzt und das Problem weiter verschärft wird. Betriebliche Präventionskonzepte sowie Fort- und
Weiterbildungskonzepte sind notwendig um sich im Umgang mit gewalttätigen Übergriffen
jeglicher Art entsprechend vorzubereiten. Darüber hinaus ist die gesellschaftliche Debatte über
Respekt und Solidarität gegenüber denjenigen, die täglich 24 Stunden 365 Tage im Jahr für
unsere Gesundheit, ob bei chronischer Erkrankung oder in akuten Fällen vor Ort.
Der Antrag als PDF: Drs. 18/3841
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