Die Unterschiede der biologischen Geschlechter wird in der Gesundheitsversorgung in Deutschland noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Manche Krankheiten rufen bei Männern und Frauen unterschiedliche Symptome hervor: Der Herzinfarkt ist hier wohl das bekannteste Beispiel. Noch schlechter steht es um die Versorgung von LGBTIQ+ Personen oder auch um die Versorgung von BIPoC.
Die medizinische Forschung konzentrierte sich lange auf den weißen Mann im mittleren Alter als Norm - mit fatalen Folgen für all diejenigen, die nicht dieser Norm entsprechen. Wir Grüne setzten uns für eine geschlechtergerechte Gesundheitsvorsorge ein.
Deshalb fordern wir:
Parlamentarische Initiativen und Erfolge
Dieser Berichtsantrag soll zeigen, wie die Versorgung bei Säuglings- und Kindernotfällen und die Sicherheit der kleinen Patientinnen und Patienten flächendeckend im Freistaat verbessert werden können. Auch möchte ich wissen, wie Qualitätskontrollen und regelmäßige verpflichtende Weiterbildungskurse in der Kindernotfallmedizin eingeführt werden können, sowie wie mittels Ausbau der Telemedizin bei Kindernotfalleinsätzen die gute Versorgung der Säuglinge und Kinder verbessert werden kann.
02. Februar 2023 - Änderungsantrag im Haushalt
Erweiterung Hebammenbonus, Niederlassungsprämie Hebammen
Die zusätzliche Förderung dient dem Aufbau der hebammengeleiteten Kreißsäle und für Stipendienprogramme für herausragende Leistungen im Studium, sowie für Zuschüsse für das Wohnen im Rahmen des Studiums. Die Niederlassungsprämie für erstmals freiberuflich tätige Hebammen soll explizit ebenso für Rückkehrerinnen gelten. Auch soll es für Hebammen, die aus der Elternzeit kommen, ermöglicht werden, von der finanziellen Förderung zu profitieren.
02. Februar 2023 - Änderungsantrag im Haushalt
Schwer erkrankte oder verletzte Kinder benötigen eine sofortige und hochqualitative Versorgung, die auf deren besonderen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Eine digitale Vernetzung der bayerischen Kinderkliniken mit Optimierung der Kommunikation würde einen besseren Überblick der vorhandenen Ressourcen, eine bessere Priorisierung von notwendigen Verlegungen und in vielen Fällen eine heimatnahe Versorgung durch telemedizinische Konsultation von Expertinnen und Experten für Kinderintensiv- und Notfallmedizin möglich machen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen bestehender Mittel ein Präventionsprojekt zur ärztlichen HPV-Impfaufklärung an bayerischen Schulen aufzusetzen. Ziel ist, die Zahl der HPV-Impfungen zu steigern und gegen die Verbreitung von Falschinformationen ein Zeichen zu setzen.
30. November 2022 - Dringlichkeitsantrag
Um unsere Jüngsten zu schützen, fordern wir den Ausbau der Kinderintensiv- und Notfallmedizin und setzen uns ein für ein virtuelles Kinderkrankenhaus sowie ein Telemedizinischen Netzwerk.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, ihre Aufgaben als Planungsbehörde für eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung aktiv wahrzunehmen. Hierfür haben wir ein Antragspaket geschnürt, das sich u.a. für eine optimale Gesundheitsversorgung von Neugeborenen einsetzt. Dabei sollen neben den Mindestmengen auch die Qualität der Einrichtungen, die Verfügbarkeit der Fachkräfte sowie die Erreichbarkeit der Standorte und Möglichkeiten der Kapazitätensteigerung eine wichtige Rolle spielen. Auch soll der Hebammenberuf gefördert werden. Wir verlangen das Einrichten von Hebammenkreißsälen an bayerischen Kliniken, um die Anzahl der Kliniken mit diesem Angebot im Freistaat zu erhöhen. Auch setzen wir uns für ein Stipendienprogramm für Hebammen ein, die promovieren möchten.
Durch die Mindestmengenerhöhung im Bereich der Perinatalzentren kommt es zu Schließungen gewisser Einrichtungen. Von Seiten der Staatsregierung müssen deshalb frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um einer Unterversorgung entgegenzuwirken.
25. Mai 2022 - Antrag
Kampf gegen Corona XIII - Frauen und Kinder wirksam vor (häuslicher) Gewalt schützen
Gewalt gegen Frauen und auch Kinder hat in den Jahren der Pandemie zugenommen - sowohl körperlich als auch digital. Betroffene dürfen nicht allein gelassen werden, weshalb die Staatsregierung Maßnahmen ergreifen muss, um diesen Hilfen anzubieten sowie Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten.
Die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfestationen ist in Bayern nicht überall gewährleistet. Mit der Anfrage informiere ich mich über aktuelle Schließungen.
28. April 2022 - Antrag
Frauengesundheit berücksichtigen und verbessern I - Erstellung eines Gesundheitsberichts
Wir fordern die Staatsregierung auf, einen bayerischen Gesundheitsbericht unter spezieller Berücksichtigung sowohl von Frauengesundheit als auch von Männergesundheit zu erstellen.
28. April 2022 - Antrag
Frauengesundheit berücksichtigen und verbessern II - Lehrstuhl für Gendermedizin
Um Forschung im Bereich der Gendermedizin voranzutreiben, müssen die notwendigen Strukturen an den Universitäten geschaffen werden. Deshalb fordern wir einen Lehrstuhl für Gendermedizin in Bayern.
25. Oktober 2021 - Kleine Anfrage
Schwangerschaftsabbrüche in kommunalen und staatlichen Krankenhäusern
In Bayern ist es schwierig, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Ich will wissen, ob es rechtlich zulässig ist, dass manche Kliniken diese Behandlung kategorisch ausschließen.
Die Antwort der Staatsregierung ist dabei nicht befriedigend: rechtlich ist diese Thema strittig, es gibt noch keine richterliche Entscheidung. Wir setzten uns weiterhin dafür ein, das Frauen gewollte Schwangerschaftsabbrüche sicher durchführen lassen können!
Die Pandemie ist eine große Herausforderung für die bayerische Gesundheitsversorgung - auch die Versorgungsstruktur für Schwangerschaftsabbrüche leidet massiv. Das darf nicht sein! Ungewollte Schwangerschaften sind Notsituationen für die Betroffenen, eine zuverlässige Versorgung unabdingbar.
Zum Bestehen der Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen gehört auch, Studierende innerhalb ihres Studiums ausreichend über die Thematik zu unterrichten und Ärzten die Weiterbildung zu ermöglichen.
Damit in Bayern auch in den nächsten Jahren eine flächendeckende ambulante Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen gewährleistet werden kann, bedarf es der Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an ambulanten und stationären Einrichtungen.
Auch in Bayern gibt es Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM), obwohl dies eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und ein mit bis zu 15 Jahren Haft geahndeter Straftatbestand ist. Um Mädchen und Frauen zu schützen bedarf es deshalb weitreichender Präventions- sowie Hilfsmaßnahmen.
Transsexuelle haben einen gesetzlichen Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen einschließlich der Epilation der Barthaare. Oftmals ist es für Betroffene jedoch schwierig, einen Arzt zu finden, der diese Behandlung als Kassenleistung anbietet. Dieser Systemmangel muss dringend behoben werden!
Da aufgrund von Personalmangel immer häufiger Geburtshilfeabteilungen vorübergehend oder sogar dauerhaft geschlossen werden müssen, ist es wichtig, die Hebammenausbildung bestmöglich zu unterstützen, um die Gesundheitsversorgung dahingehend zu sichern.
Meine Anfrage an die Staatsregierung zeigt, dass durchaus Fördermittel des Freistaats von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie von Hebammen in Anspruch genommen werden. Dennoch wird ersichtlich, dass mehr kreisfreie Städte und Landkreise miteinander kooperieren sollten, um gerade für ländlichere Gebiete eine ausreichende Versorgung bei der Geburtshilfe sicherzustellen.
Das Risiko, eine bestimmte Erkrankung zu erleiden, ist bei Frauen und Männern ganz unterschiedlich, wie auch die Ergebnisse des Präventionsberichts zeigen. Deshalb müssen Präventionsmaßnahmen geschlechtsspezifisch in den Präventionsplan aufgenommen werden.
Damit in Bayern eine flächendeckende Gesundheitsversorgung für werdende Mütter gewährleistet werden kann, müssen auch Rückkehrer*innen in den Hebammenberuf die beschlossene Niederlassungsprämie erhalten, um ihnen den beruflichen Wiedereinstieg zu vereinfachen.
21. Februar 2019 - Schriftliche Anfrage
Gefährdungsbeurteilung des Mutterschutzes im Gesundheitsdienst
Werdende und stillende Mütter müssen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen effektiv geschützt werden. Dafür bedarf es klare. nachvollziehbare und vor allem einheitlich angewendete Regelungen.
Um Paaren mit Kinderwunsch diesen finanziell zu ermöglichen, sollen Förderrichtlinien für IVF- und ICSI-Behandlungen in Kraft treten. Die Staatsregierung schiebt diese Verpflichtung auf die Bundesebene ab. Ebenso unklar ist, ob diese Förderungen auch nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie homosexuellen Paaren zur Verfügung stehen.
Für viele Menschen sind die Abläufe in Bayerns Notaufnahmen nicht transparent genug. Unter anderem durch Frustration kommt es deshalb häufiger zu verbaler oder körperlicher Gewalt an Klinikpersonal. Die Staatsregierung zieht allerdings nicht in Erwägung, Maßnahmen zum Schutz des Personals anzustreben, sondern überlässt die Krankenhäuser sich selbst.
Weitere Links: